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Zwei Schläger müssen die Schweiz verlassen

Das Bezirksgericht Bülach musste sich im "Prozess ohne Geschädigte" auf Videoaufnahmen stützen.
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Stundenlang habe sich das Gericht die Videoaufnahmen angeschaut. «Sie sind das einzige brauchbare Beweismittel in diesem Fall», erklärte der Richter bei der Urteilseröffnung am Dienstagabend. Die Videos vom 24. Juni 2018 zeigen brutale Szenen. Sie haben sich in einem Restaurant-Club in der Flughafenregion zugetragen. Wegen Aufnahmen hatten sich vier Männer vor zwei Wochen vor dem Bülacher Bezirksgericht zu verantworten, allesamt beschuldigt der versuchten schweren Körperverletzung (ZU vom 17. Januar).

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