Zürcher Stadtrat will Beiträge für Soforthilfe bewilligen können
Der Zürcher Stadtrat will künftig Beiträge zur Soforthilfe bewilligen können. Er hat einen Antrag beim Gemeinderat gestellt.

Beiträge der Stadt Zürich zur Sofort- und Wiederaufbauhilfe bei Naturkatastrophen, Flüchtlingselend und bewaffneten Konflikten soll künftig der Stadtrat bewilligen können. Er beantragt dem Gemeinderat, «für diese Geste der Solidarität eine Rechtsgrundlage zu schaffen». Wenn Menschen wegen Stürmen, Erdbeben, Dürren, Seebeben, Lawinen oder kriegerischen Konflikten existenzielle Not leiden, beteiligt sich die Stadt Zürich seit vielen Jahrzehnten mit Sofort- und Wiederaufbauhilfen an der Linderung des menschlichen Leids.
Seit 1972 wurden in 84 Fällen im In- und Ausland Beiträge von insgesamt 8 Millionen Franken geleistet. Es ging dabei beispielsweise um Rettungsmassnahmen, medizinische und hygienische Versorgung, Bereitstellen von Zelten und Decken oder die behelfsmässige Wiederherstellung von Verkehrswegen. Die letzten Beiträge kamen Erdbebenbetroffenen in Nepal (2015), syrischen Flüchtlingen im Libanon (2014) und Wirbelsturmopfern auf den Philippinen (2013) zugute.
Hilfe in Notlagen rasch und unkompliziert bewilligen
Bisher gibt es keine ausdrückliche rechtliche Regelung, die zweifelsfrei klärt, ob für die Bewilligung der Beiträge der Stadtrat oder der Gemeinderat zuständig ist. Bisher legte der Stadtrat die Beiträge jeweils dem Gemeinderat zur Bewilligung vor.
Nun stellt der Stadtrat den Antrag, dass er künftig abschliessend zuständig sein soll. Dies ermögliche es, die städtische Hilfe in humanitären Notlagen rasch und unkompliziert zu bewilligen.
SDA/ori
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