Umstrittene ÜberwachungstechnologieZürcher Stadtpolizist testete Clearview nach einer Ausbildung
Die Stadtpolizei Zürich hat intern untersucht, wie es in ihren Reihen zur Nutzung der Software für Gesichtserkennungs kam. Jetzt liegen die Resultate vor.

Das ging für einmal schnell: Nachdem Recherchen dieser Zeitung zur Nutzung von Gesichtserkennungs-Software letzte Woche bei der Zürcher Stadtpolizei eine interne Untersuchung in Gang gesetzt hatten, liegen jetzt bereits die Resultate vor. Demnach hat ein Beamter die umstrittene Software Clearview nach einer Ausbildung getestet.
Ob die Vorgesetzten von diesem Test wussten, bleibt in der Stellungnahme offen. Die Stadtpolizei Zürich betont aber, der Mitarbeiter habe die Software nie zu Strafverfolgungszwecken angewendet. Für die Stapo sei «klar, dass für die Anwendung von Gesichtserkennungs-Software eine entsprechende gesetzliche Grundlage nötig ist». Man habe nie eine Gesichtserkennung evaluiert, angewendet oder gar beschafft.
Der Einsatz von Gesichtserkennungstechnologie ist gegenwärtig in der Schweiz verboten. Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen fehlen. Einzelne Korps machen aber dennoch von solcher Software Gebrauch. Auch äussern Experten immer wieder Zweifel daran, ob sich die übrigen Polizeikorps tatsächlich an die rechtlichen Einschränkungen halten. Entsprechend brisant ist, dass gemäss dem US-Magazin «Buzzfeed» E-Mail-Adressen von Schweizer Polizisten in einer internen Kundenliste von Clearview auftauchten.
Simone Luchetta ist Wirtschaftsredaktorin bei Tamedia. Die studierte Germanistin schreibt hauptsächlich über Arbeit und seit vielen Jahren über Technologie und Cybersecurity. Sie hat zudem eine Weiterbildung in Datenjournalismus abgeschlossen.
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