Nach BundesratsentscheidZürcher Gewerbe kritisiert «knallhartes Corona-Regime»
Die frühe Sperrstunde sorgt bei den Zürcher Barbetreibern für Kopfschütteln. Auch der Gewerbeverband ist verärgert. Die Zürcher Regierung hält dennoch an seinen Verschärfungen fest.

Die Bar- und Clubkommission Zürich (BCK), das Sprachrohr der Branche in der Stadt, kritisiert die vom Bundesrat auf 19 Uhr vorverlegte Sperrstunde. Bars würde damit jegliche wirtschaftliche Grundlage entzogen.
Die Politik verpasse es, eine klare Ansage zu machen, Barbetriebe zu schliessen und sie dafür wie in Deutschland zu entschädigen, monierte die BCK am Freitag in einer Reaktion auf die neuen Massnahmen des Bundesrats im Kampf gegen die Corona-Pandemie.
Härtefall bevorzugt
Bereits vor der neuesten Verschärfung der Massnahmen durch den Bund hätten die meisten Barbetriebe in der Stadt Zürich Umsatzeinbussen von 60 Prozent und mehr erlitten. Schon mit den verbliebenen 40 Prozent des Umsatzes würden sich in der Stadt Zürich die Fix- und Personalkosten nicht decken lassen. Die frühe Sperrstunde würde die Situation nun weiter verschärfen.
Wieso der Bund nicht konsequent sei und Barbetriebe schliesse, stelle für die BCK ein Rätsel dar. Eine Schliessung wäre nicht nur aufgrund der epidemiologischen Lage die beste aller Lösungen, sind die Barbetreiber überzeugt, sondern würde in der aktuellen Situation die betriebliche Wirtschaftssicherung erleichtern.
Nur bei einer amtlich verordneten Schliessung sei ein Härtefall gegeben, argumentieren sie. Nur dann liessen sich Verhandlungen mit Vermietern über eine Mietzinsreduktion führen oder Versicherungsdeckungen beanspruchen.
«Inakzeptabel»
Auch der KMU- und Gewerbeverband Kanton Zürich (KGV) findet die Massnahmen inakzeptabel. Gastronomie, der Detailhandel sowie kleingewerbliche Betriebe würden überdurchschnittlich hart getroffen, schreibt der KGV in einer Mitteilung. Eine Sperrstunde für die Gastronomie ab 19 Uhr komme in der Praxis quasi einem Berufsverbot oder Lockdown gleich.
Entschädigungen für die betroffenen KMU müssten nun umgehend fliessen und die entgangenen Gewinne 100 Prozent ausgeglichen werden. Die Härtefall-Hürden in den Gesetzen und Verordnungen müssten zudem klar abgebaut und zugunsten der KMU angepasst werden.
Zürich geht weiter
Mit seiner Beschränkung auf 10 Personen bei Menschenansammlungen im öffentlichen Raum und mit der 2 Haushalte-Regelung in Restaurants geht der Kanton Zürich weiter als der Bund. Auch Take-Aways müssen um 22 Uhr schliessen. Ausserdem müssen im Kanton Zürich an Heiligabend und Silvester sämtliche öffentlich zugänglichen Einrichtungen, namentlich Gastronomiebetriebe, ab 22 Uhr geschlossen bleiben.
Öffentliche Darbietungen, die Menschenansammlungen verursachen, sind verboten. Im Kanton Zürich müssen zudem Casinos und Erotikbetriebe geschlossen bleiben. Prostitution ist verboten. Diese Regelungen bleiben bis 10. Januar in Kraft.
SDA/hz
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