«Wir können nicht verlangen, dass ein Privater unser Bauprojekt umsetzt»
Das Alterszentrum Breitlen soll neu gebaut werden. Nach der misslungenen Abstimmung von 2015 ist der Hom'Care-Verwaltungsrat daran, zwei Varianten auszuarbeiten. Bis zum Abstimmungstermin im Februar nächsten Jahres ist noch viel zu tun.

Im Herbst 2015 schickten die Hombrechtiker das 51-Millionen-Projekt zum Neubau des Alterszentrums Breitlen an der Urne bachab. Die Zukunft des Zentrums ist nach wie vor ungewiss, obwohl die Zeit läuft: Die in die Jahre gekommene Breitlen muss, um vom Kanton weiterhin die Betriebsbewilligung zu erhalten, dringend saniert oder neu gebaut werden.
Die gemeindeeigene Hom'Care, die das Zentrum führt, erarbeitet derzeit zwei Vorschläge. Zur Diskussion stehen die Varianten Eigenständigkeit und Privatisierung. Im März präsentierte Daniel Wenger, Verwaltungsratspräsident und Gemeinderat (parteilos), erste Erkenntnisse an einem Informationsabend. Die Variante Eigenständigkeit beinhaltet eine Redimensionierung des ursprünglichen Bauprojekts: Laut heutigem Stand soll es noch 37 Millionen Franken kosten. Im Interview spricht Wenger über den Zwischenstand des Projekts und den sportlichen Zeitplan, den sich der Verwaltungsrat gesetzt hat.
Im Vorgängerprojekt war die Privatisierung des Alterszentrums noch kein Thema. Warum hat sich der Hom'Care-Verwaltungsrat entschieden, eine solche Variante auszuarbeiten?Wir sind nach der Abstimmung das Thema breit angegangen und haben uns bewusst für zwei Varianten entschieden. Das Führen eines Alterszentrums gehört nicht zu den Kernaufgaben einer Gemeinde. Wegen der klaren Ablehnung der Defizitgarantie kam die Variante Privatisierung ins Spiel.
Die Diskussion um die Privatisierung einer Alterseinrichtung wird mitunter emotional geführt. Wie lautet das Fazit aus der Pulsnehmerumfrage von der Informationsveranstaltung im März? Von 141 Teilnehmern votierten knapp 54 Prozent für die Eigenständigkeit und 33 für die Privatisierung. 11 Prozent können sich beides vorstellen. Das Resultat ist die Momentaufnahme eines Informationsabends. Zu beachten ist auch, dass wir mehr über die Eigenständigkeit informieren konnten.
«Im Moment bevorzugen wir eine gemeinnützige AG, deren einzige Aktionärin die Gemeinde ist.»
Was hat sich seitdem konkretisiert? Mit der Variante Eigenständigkeit kommen wir sehr rasch voran, weil wir auf dem bestehenden Projekt aufbauen können. Das Architekturbüro hat inzwischen für die abgespeckte Version detaillierte Pläne erstellt. Derzeit sind wir daran, zusammen mit dem Architekturbüro und den entsprechenden Fachplanern die Kosten noch genauer zu berechnen. Ausserdem prüfen wir, ob wir weitere Raumoptimierungen in den Bereichen Küche, Lager und Technik realisieren können.
Sie verzichten auf die Dementenabteilung, das zweite Geschoss mit Alterswohnungen und haben den Grundriss verkleinert. Wo sind weitere Abstriche im Vergleich zum Abstimmungsprojekt von 2015 denkbar? Das Vorgängerprojekt plante mit 75 Pflegebetten und 35 Wohnungen. Die Variante Eigenständigkeit sieht 50 Betten und 21 Wohnungen vor. Diese Verkleinerung hat viele Auswirkungen. Es reicht beispielsweise ein kleinerer Speisesaal. So können Kosten eingespart werden. Gleichzeitig soll die Option einer nachträglichen Vergrösserung nicht verbaut werden.
Nun besagen aber die aktuellsten Zahlen der Gesundheitsdirektion, dass der Pflegebettenbestand im Bezirk Meilen bis 2035 mehr als gedeckt ist. Trauen Sie diesen Prognosen etwa nicht? Die Zahlen bilden die Basis für unsere Planung. Aber die Erfahrung hat gezeigt, dass sich das Blatt innerhalb weniger Jahre wenden kann. Das Vorgängerprojekt, das einen starken Ausbau vorsah, basierte noch auf Zahlen, die einen Mangel an Pflegeplätzen vorhersagten. Insofern hat uns die Zeit in die Hände gespielt. Andere Gemeinden im Bezirk haben viel schneller reagiert und ausgebaut. Der Grundsatz ambulant vor stationär ist heute in der Gesellschaft akzeptiert. Es geht in Richtung 24-Stunden-Spitex. Trotzdem können wir nicht ausschliessen, dass wir in 20 Jahren wieder mehr Pflegebetten benötigen.
Wie lautet der Projektstand für die Variante Privatisierung? Wir arbeiten am Kriterienkatalog für die Submission und wollen im Sommer öffentlich auszuschreiben. Uns liegen zwar schon mehrere Anfragen von Interessenten vor, aber wir dürfen mit ihnen noch nicht in Kontakt treten.
Warum nicht? Und warum zieht sich die Ausarbeitung dieser Variante so lange hin? Die aktuelle Rechtsform von Hom'care ist eine selbstständige kommunale Anstalt. Deshalb unterstehen wir dem öffentlichen Beschaffungswesen und müssen den Auftrag zuerst ausschreiben, bevor mit den Interessenten in Kontakt treten dürfen. Die Submissionsverordnung verlangt eine konkrete Umschreibung, was die Gemeinde Hombrechtikon braucht. Jeder Schritt muss genau nach den gesetzlichen Vorgaben umgesetzt werden. Das ist sehr anspruchsvoll. Deshalb werden wir mit externen Fachleuten zusammenarbeiten. Das braucht Zeit.
Welche Fragen stellen sich bei der Ausarbeitung des Kriterienkatalogs für die Ausschreibung? Wir wollen möglichst wenig Zeit verlieren. Darum bauen wir auf dem bestehenden Bauprojekt und dem Gestaltungsplan auf, der bereits alle Hürden genommen hat. Allerdings können wir von einem privaten Anbieter nicht verlangen, dass er unser Projekt auf seine Kosten umsetzt. Wir müssen das in der Submissionsausschreibung richtig gewichten.
Wer bestimmt, welche Kriterien wie stark gewichtet werden für die Ausschreibung?Der Verwaltungsrat erarbeitet einen ersten Vorschlag. Dieser wird dann in einem erweiterten Gremium diskutiert.
«Wir können nicht ausschliessen, dass wir in 20 Jahren wieder mehr Pflegebetten benötigen.»
Hom'Care soll in eine andere Rechtsform überführt werden. In welche? Im Moment bevorzugen wir eine gemeinnützige AG, deren einzige Aktionärin die Gemeinde ist. Damit wäre das Alterszentrum betriebswirtschaftlich am effizientesten zu führen. Die Rechtsform einer Stiftung erachten wir als zu starr, weil der Stiftungszweck im Nachhinein nicht mehr zu ändern ist und das Grundstück ohne Möglichkeit auf eine Rückgabe in den Händen der Stiftung verbleiben würde. Als weitere Rechtsform prüfen wir die Genossenschaft. Doch diese ist weniger flexibel als eine AG.
Hat Hom'Care im Fall einer Privatisierung überhaupt noch eine Daseinsberechtigung? Das ist davon abhängig, wie wir künftig die Spitex organisieren. Heute verfügen wir in Hombrechtikon über eine eigenständige Spitex unter dem Dach der Hom'Care. Generell stehen bei ihr die Zeichen auf Zusammenschlüsse. Schliesst sie sich längerfristig mit einer anderen regional tätigen Spitex zusammen, braucht es Hom'Care in der heutigen Form nicht mehr.
Die Variante Privatisierung stösst bei vielen auf Skepsis. Die Gemeinde könne ihre Interessen nicht mehr ausreichend wahrnehmen. Auch wird ein Qualitätsverlust in der Pflege befürchtet. Was halten Sie dagegen? Im Fall einer Privatisierung kann die Gemeinde mit einer Leistungsvereinbarung Einfluss auf das Angebot des künftigen Alterszentrums nehmen. Die Qualität der Pflege ist über die Vorgaben der Gesundheitsdirektion gewährleistet. An diese muss sich auch ein privat geführtes Heim orientieren.
Welches sind für Sie die grössten Vorteile einer Privatisierung? Die Gemeinde hätte mit den betriebswirtschaftlichen Aspekten nichts mehr zu tun. Das finanzielle Risiko trägt der private Anbieter. Ein wichtiger Faktor ist auch das Fachpersonal. Ein grösseres Unternehmen mit verschiedenen Standorten hat in der Personalgewinnung und Weiterbildung ganz andere Möglichkeiten als ein kleineres Heim.
Was spricht für die Eigenständigkeit? Wir als Gemeinde haben die volle Entscheidungskraft und damit direkten Einfluss auf das Angebot. Es würde unser Alterszentrum bleiben. Ein Vorteil wäre auch, dass die Mietpreise für die Wohnungen möglicherweise günstiger ausfallen würden, als wenn ein Privater baut.
Von welchen Wohnungspreisen gehen Sie derzeit aus? Wir sind noch am Rechnen. Die Wohnungen werden sicher etwas teurer sein als die Alterswohnungen in der Alterssiedlung Breitlen. Aber wir wollen keine Wohnungen im oberen Preissegment.
Die Vorlage von 2015 beinhaltet für die Gemeinde eine unbeschränkte und unbefristet Defizitgarantie. Ist eine solche Garantie im Fall der Eigenständigkeit noch ein Thema? Nein, die Garantie fällt weg, weil wir die Rechtsform ändern. Das Grundstück wird an die neue Gesellschaft übertragen. Zusammen mit dem Projekt reicht es als Bürge bei den Banken. Wir brauchen daher keine zusätzliche Garantie.
Im Februar 2018 sollen die Hombrechtiker abstimmen können. Welches sind bis dahin die grössten Hürden? Der Zeitraum, den wir uns gesetzt haben, ist sehr sportlich. Wir müssen Fristen einhalten und sind auf die Zusammenarbeit mit Fachleuten und Behörden angewiesen. Es liegt deshalb nicht nur in unseren Händen. Ausserdem müssen wir für den formalen Rahmen die Gemeindeordnung ändern. Die Erarbeitung einer Version, die für beide Varianten Gültigkeit hat, ist eine Knacknuss.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch