Wenn Friedhofsarbeiten zum Gerichtsfall werden
Wegen einer Niederlage beim Submissionsverfahren zog ein Friedhofsgärtner vor Gericht. Er warf der Gemeinde falsche Beurteilungen vor. Diese weist den Vorwurf zurück.

Hauchdünn unterlag der bisherige Friedhofsgärtner einem seiner drei Konkurrenten. Bei Dutzenden zu vergebenden Punkten betrug die Differenz bei der Ausschreibung der Unterhalts- und Bestattungsarbeiten auf dem Friedhof Kirchbühl in Stäfa genau einen Punkt. Das Resultat war so knapp, dass der Unterlegene den Fall vor das Verwaltungsgericht zog. Mehrere Bereiche brachte er vor, in denen er zu Unrecht schlechter beurteilt worden sei als sein Konkurrent, der bisher schon für den Unterhalt des Friedhofs Männedorf zuständig war. Genauer in den Kriterien Ökologie, Unterhaltsorganisation und Lehrlingsausbildung.