Weniger Massnahmen im Erwachsenenschutz
Die Zahl der Erwachsenenschutzmassnahmen ist 2015 leicht rückläufig. Diejenige der Kindesschutzmassnahmen ist hingegen stabil. Kantonsweit wurden solche im vergangenen Jahr für 2722 Kinder und Jugendliche angeordnet.

Am Donnerstag hat der Kanton St.Gallen die Kenndaten zum Kindes- und Erwachsenenschutz des Jahres 2015 veröffentlicht. Die Statistik steht im Zeichen des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts von 2013. Dieses machte es notwendig, dass die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb) alle altrechtlichen Erwachsenenschutzmassnahmen überprüfte und dem neuen Schutzrecht anpasste. Demnach wurden etwa alle ehemaligen Vormundschaften per 1. Januar 2013 automatisch zu umfassenden Beistandschaften umgewandelt. Das neue Schutzrecht besagt zudem, dass Unterstützung nur dort vorgesehen ist, wo diese auch wirklich notwendig ist. Was zu mehr Selbstbestimmung der betroffenen Erwachsenen führt.