Wenige Häftlinge nutzen ihr Wahlrecht
Von den Insassen der Regensdorfer Strafanstalt Pöschwies ist rund ein Drittel in der Schweiz stimm- und wahlberechtigt. Dieses Recht wird jedoch kaum ausgeübt.

Zwischen 10 und 20 Prozent der stimm- und wahlberechtigten Insassen der Strafanstalt Pöschwies nutzen ihr Stimmrecht.
Keystone
Am 20. Oktober entscheidet die Schweiz über ihre politische Zukunft. Anders als zum Beispiel in gewissen Bundesstaaten der USA, dürfen in der Schweiz Gefängnisinsassen ihr Stimm- und Wahlrecht ausüben. Einzig Personen, die wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind, verlieren ihr Recht, an die Urne zu gehen.