AboWädenswiler Glockengegner werden zur Kasse gebeten
Die Gegner des nächtlichen Glockenschlags in Wädenswil haben vor Bundesgericht ein zweites Mal verloren. Es wies ihre Beschwerde ab. Sie sind nun zur Übernahme der kantonalen Gerichtskosten in den Vorverfahren verpflichtet.

Den Letzten beissen die Hunde. Im Fall eines Wädenswiler Ehepaars, das sich gegen den nächtlich Glockenschlag zu jeder Viertelstunde der reformierten Kirche in Wädenswil wehrte, muss es nun sogar heissen: Den Letzten beissen die Hunde zweimal. Im August 2014 beantragte das Ehepaar beim Stadtrat Wädenswil, die Glockenschläge der Kirche zwischen 22 und 7 Uhr einzustellen. Das lehnte die Behörde im April 2015 ab.