Urteil des Bezirksrats HorgenVolksabstimmung über Hafen in Thalwil war widerrechtlich
Im Januar haben die Thalwiler über einen Projektierungskredit für den Hafen Farbsteig abgestimmt – vergebens. Das Abstimmungsergebnis bleibt weiterhin geheim. Nun muss die Gemeindeversammlung entscheiden.

Zahlreiche Thalwiler füllten im Januar ihre Abstimmungsunterlagen aus, um über einen Projektierungskredit von 400’000 Franken für die Erweiterung des Hafens Farbsteig abzustimmen. Den Gang an die Urne nahmen sie aber vergebens auf sich. Denn der Bezirksrat Horgen hat diese Woche eine Stimmrechtsbeschwerde gutgeheissen und damit die Abstimmung für ungültig erklärt.
Ein Kredit von 400’000 Franken müsste eigentlich von der Gemeindeversammlung gesprochen werden. Dass die Urnenabstimmung überhaupt durchgeführt wurde, hat mit einem Entscheid des Kantonsrats zu tun. Das Kantonsparlament hat für die Zeit der Pandemie ein befristetes Gesetz erlassen, das es Versammlungsgemeinden erlaubt, gewisse Geschäfte an die Urne zu bringen. Allerdings nur, wenn ein erhebliches öffentliches Interesse und eine zeitliche Dringlichkeit bestehen. Diese Kriterien sahen sechs Thalwiler – alles Mitglieder der IG Pro Badi Bürger – nicht erfüllt und legten Beschwerde beim Bezirksrat ein.