Verwaltungsgericht: Manor-Gebäude muss kein Warenhaus sein
Der Zürcher Heimatschutz wollte die Nutzung des Manor-Gebäudes als Warenhaus unter Schutz stellen. Dazu fehlt aber die rechtliche Grundlage.

Das Zürcher Verwaltungsgericht hat die Beschwerde des Zürcher Heimatschutzes bezüglich des Manor-Gebäudes an der Bahnhofstrasse abgewiesen. Das Gericht folgt dem Urteil des Baurekursgerichts, dass die Nutzung eines Gebäudes nicht unter Schutz gestellt werden kann.
Die Nutzung als Warenhaus könne nicht geschützt werden, da dazu die gesetzliche Grundlage fehle, schrieb das Verwaltungsgericht in seinem am Freitag veröffentlichten Urteil. Verbindliche Vorgaben bezüglich einer konkreten zulässigen Nutzung einer Liegenschaft wären zudem ein schwerer Eingriff in die Eigentumsrechte des Grundeigentümers.
Die Besitzerin der Liegenschaft, der Versicherungskonzern Swiss Life, plant einen Umbau und eine Umnutzung des Gebäudes. Der Zürcher Stadtrat und die Bausektion haben diesen Umbau im Juli 2014 genehmigt. Dagegen hat sich der Zürcher Heimatschutz beim Baurekursgericht vergeblich gewehrt.
Weiterzug noch unklar
Ob der Zürcher Heimatschutz das Urteil weiterzieht, ist noch unklar. Man müsse das zuerst genauer prüfen, sagte Präsident Martin Killias auf Anfrage der sda.
Immerhin habe der Heimatschutz nicht vollständig verloren, sagte er weiter. Das Gericht habe anerkannt, dass gewisse architektonische Einrichtungen durchaus mit der Funktion als Warenhaus verbunden seien. Die Nutzung sei also nicht völlig willkürlich wählbar. Für den Rekurs beim Bundesgericht hat der Heimatschutz 30 Tage Zeit.
SDA
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