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Verteidiger fordert 6 Monate bedingt

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Der Verteidiger der ehemaligen Gefängnisaufseherin beantragte vor Gericht, seine Mandantin des Entweichenlassens eines Gefangenen für schuldig zu sprechen. Vom Vorwurf der Begünstigung sei sie allerdings freizusprechen. Er argumentierte unter anderem, was ihr als Begünstigung zu Lasten gelegt werde, sei bereits im Entweichenlassen enthalten.

Er verlangte eine bedingte Gefängnisstrafe von sechs Monaten bei einer Probezeit von zwei Jahren. Die 35 Tage in Untersuchungshaft seien anzurechnen. Ausserdem bat er das Gericht zu prüfen, ob die Strafe auch mittels einer Busse abgegolten werden könnte.

Die 33-Jährige habe eine sehr gute Prognose, sich wieder in die Gesellschaft einfügen zu können. Sie gehe einer Arbeit nach, die sie auch im Falle einer Strafe im halboffenen Vollzug verlieren würde, sagte der Verteidiger in seinem Plädoyer. Sie arbeite nachts.

Eine Tat aus Liebe

Der Verteidiger zeichnete das Bild einer Frau, die aus Liebe ihr bisheriges Leben hinter sich liess, nun ihre Fehler einsieht und weiss, dass sie dafür geradestehen muss. Die grosse öffentliche Aufmerksamkeit an ihrer Person belaste sie.

Trotz allem habe sie es geschafft eine Arbeitsstelle zu finden. Sie sei seit November als stellvertretende Speditionsleiterin in einer Lebensmittelfirma in Vollzeit angestellt und arbeite jeweils von Mitternacht bis neun Uhr morgens. Die Befreiung des verurteilten Vergewaltigers aus der Haft ist laut Anwalt der Ex-Gefängnisaufseherin spontan geschehen und ohne kriminelle Energie. Die Flucht sei ihr einfach gemacht worden, erklärte er.

Der Ausbruch war zu einfach

Zum einen hätten die Arbeitskollegen schon länger von der Beziehung zwischen den beiden gewusst, gemeldet habe es jedoch keiner. Und über die tatsächliche Flucht habe die 33-Jährige in der Einvernehmung gesagt: «Ich habe die Türe aufgemacht und wir sind gegangen.»

Heute bestehe keine Fluchtgefahr seiner Mandantin mehr. Der gebürtige Syrier habe sie wiederholt um die Hilfe beim Ausbruch gebeten. Aus Liebe habe sie sich schliesslich dazu entschlossen. «Die Situation war zu aussergewöhnlich», sagte der Verteidiger. So etwas werde sich nicht mehr ereignen.

Schlusswort unter Tränen

In ihrem Schlusswort entschuldigte sich die ehemalige Gefängnisaufseherin unter Tränen bei ihrer Familie und bei ihren Freunden. Sie sagte auch, sie habe die Berufsehre der Aufseher nicht in den Schmutz ziehen wollen. Sie habe ihren Job gerne ausgeübt.

SDA/past