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Verkehrssicherheit wegen Werbeflächen infrage gestellt

Ziel der Werbeflächen ist es, die Aufmerksamkeit der Passanten zu erhaschen. Kann dabei die Aufmerksamkeit der Autofahrer aufrechterhalten werden?
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Farbige Schrift, übergrosse Buchsta­ben und auffällige Bilder: Werbe­plakate sind ein Blickfang. Ihr Ziel ist es, die Aufmerksamkeit der Passanten zu erhaschen. Doch was, wenn die omnipräsenten Reklamen auch Verkehrsteilnehmer in ihren Bann ziehen? Kann dann die Aufmerksamkeit der Autofahrer aufrechterhalten werden? ZSZ-Leser Richard Rubli aus Richterswil findet nein: «Obwohl die Polizei immer wieder aufruft, sich auf den Verkehr zu konzentrieren, wird den Plakatgesellschaften erlaubt, am Strassenrand zu werben.»

Aktuell läuft in Richterswil ein Baugesuch für zwei weitere Plakatwerbeträger an der Zugerstrasse unterhalb des medizinischen Zentrums Chrummbächli. «Mehr als 50 Werbeträger stehen bereits an den Kantonsstrassen in Richterswil», sagt Rubli und äussert Bedenken zur Verkehrssicherheit. Der Aufdruck der Plakate werde alle zwei bis drei Wochen ausgewechselt, was die Blicke der Autofahrer immer wieder aufs Neue auf sich ziehe.

Die Kantonspolizei Zürich teilt auf Anfrage mit, dass fehlende Aufmerksamkeit und Ablenkung zu den meisten Unfallursachen gehören. Wie oft dabei Werbe­plakate eine Rolle spielen, könne aber nicht beziffert werden. Kommunikationsverantwortlicher der Kantonspolizei Zürich, Marc Besson, verweist auf die ­gesetzlichen Bestimmungen und erklärt: «Die Bewilligungen und Standorte für Plakate werden durch die zuständigen Behörden, zum Beispiel Gemeinden, ver­geben.» Wenn die Polizei aber ein Plakat entdeckt, das die Sicht der Verkehrsteilnehmer einschränkt, werde die zuständige Gemeinde sofort informiert.

Will ein Werbeunternehmen oder ein privater Grundbesitzer Plakate, Anzeigen oder Flyer aufstellen, braucht er eine Bewilligung. Für dauernde Reklamen ist ein Baugesuch bei der Abteilung Planung und Bau einzureichen.

«Die Verkehrssicherheit ist gewährleistet»

Die Gemeinde Richterswil prüft die Standorte für Plakate auf verschie­dene Kriterien. «Die Sichtverhältnisse dürfen nicht eingeschränkt werden», sagt Max Ballmann, Leiter der Bevölkerungsdienste und Aktuar der Sicherheitskommission von Rich­ters­wil. Gerade an Kreuzungen, Abzweigungen, Kurven oder Fussgängerstreifen sei eine hohe Aufmerksamkeit der Autofahrer erforderlich. «Deshalb werden in diesen Bereichen keine Bewilligungen für Reklametafeln erteilt. Auch dürften die Werbungen nicht mit offiziellen Signalen und Markierungen verwechselt werden. In der Gemeinde Richterswil gebe es diesbezüglich keinen Grund zur Beunruhigung, sagt Ballmann. «Die Verkehrssicherheit ist gewährleistet.»

Die Allgemeine Plakatgesellschaft (APG/SGA) ist die grösste Werbeplatzanbieterin im Bezirk. Wie die Gemeindeverantwortlichen sieht auch sie in ihren Plakaten keine Gefahr für Verkehrsteilnehmer. «Bei sämtlichen Gesuchen für neue Plakatstellen prüfen die Gemeinden, ob die verkehrsrechtlichen Aspekte eingehalten werden», sagt Sprecherin Nadja Mühlemann.