Verfahren gegen Gemeindeschreiber soll eingestellt werden
Die Staatsanwaltschaft hat in den umstrittenen Facebook-Einträgen des Boswiler Gemeindeschreibers nichts strafrechtlich Relevantes gefunden.

Die Aargauer Staatsanwaltschaft will das Strafverfahren gegen den Gemeindeschreiber von Boswil AG wegen Rassendiskriminierung einstellen. Die Facebook-Einträge des Gemeindeschreibers erfüllten den Straftatbestand nicht.
Fiona Strebel, Mediensprecherin der Staatsanwaltschaft, bestätigte auf Anfrage von Keystone-SDA einen Bericht des Regionalsenders Tele M1 vom Dienstag. Das Verfahren sei noch bei der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten hängig. Die Staatsanwaltschaft habe dem Beschuldigten mitgeteilt, dass sie das Verfahren einstellen werde.
Aufgabe der Staatsanwaltschaft sei es einzig, zu prüfen, ob die Beiträge des Beschuldigten strafrechtlich relevant seien – und nicht, ob sie moralisch und ethisch vertretbar seien, sagte Strebel. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten sei zum Schluss gekommen, dass die Straftatbestände der Rassendiskriminierung und der öffentlichen Aufforderung zu Verbrechen oder Gewalttätigkeit nicht erfüllt seien.
Ausländer «mit aller Härte rausprügeln»
Die SP Boswil hatte im Dezember gegen den Gemeindeschreiber eine Strafanzeige eingereicht. In den Facebook-Posts hatte der Mann nach einem Vergewaltigungsfall im deutschen Freiburg im Breisgau zur Erschiessung der mutmasslichen Täter aufgerufen. Dafür entschuldigte er sich später. Die Überfahrt von Flüchtlingen über das Mittelmeer nannte er «Böötlen». Ein «Härtefall» sei, wenn Eidgenossen straffällige Ausländer «mit aller Härte rausprügeln» würden.
Nach öffentlichem Druck beurlaubte der Boswiler Gemeinderat (Exekutive) den Gemeindeschreiber bis zur Klärung des strafrechtlichen Sachverhalts. Der Gemeinderat bedauerte nach eigenen Angaben die «unbedachten und menschenverachtenden Posts». Diese seien nicht tolerierbar.
SDA/anf
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