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Veranstaltungen im Seebecken auch ohne Bezug zum See

Das Seebecken-Leitbild soll in Zukunft auch Veranstaltungen zulassen, die nichts mit dem Zürichsee zu tun haben zulassen.
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Überregionale Ausstrahlung haben beispielsweise das Theaterspektakel und das Kino am See. Sie wurden bislang als Einzelfall und Ausnahme bewilligt.

Angepasst wird das Leitbild auch im Bereich «Gastronomie». Bisher waren Veranstaltungen nur in bestimmten Gebieten zugelassen. Neu sollen auch Restaurationsbetriebe ausserhalb dieser Gebiete eine beschränkte Anzahl Veranstaltungen durchführen dürfen.

Durch diese Anpassungen werde die Grundlage geschaffen, um im Vollzug dem Gebot der Gleichbehandlung besser zu entsprechen, heisst es in der Mitteilung weiter. Für die Anwohnerinnen und Anwohner bedeute diese kaum Änderungen. Ihre Lebensqualität soll nicht durch mehr Lärm beeinträchtigt werden. An den bereits verankerten gastronomie- und veranstaltungsfreien Zonen wird festgehalten. Letztlich braucht es gemäss Mitteilung «ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den verschiedenen Bedürfnissen, die am Seeufer aufeinander treffen».

Das Seebecken als Visitenkarte

Die Anpassungen sind das Resultat der Überprüfung von Kanton und Stadt der Bereiche «Kultur und Veranstaltungen» sowie «Gastronomie» des «Leitbilds Seebecken» aus dem Jahr 2009. Dieses hat sich seither aus Sicht der Bewilligungsbehörden, der planenden Behörden und der Gastronomiebetreibenden bewährt.

Die darin verankerten Grundhaltungen hätten auch heute noch ihre Gültigkeit: Das Seebecken bildet eine imagebildende Visitenkarte, ist für alle zugänglich, bietet vielfältige Möglichkeiten und bedingt einen verantwortungsvollen Umgang. Das Leitbild wird deshalb nicht in Frage gestellt, Überprüfungsbedarf bestand jedoch bei den Bereichen «Kultur und Veranstaltungen» sowie «Gastronomie».

SDA/pst