Rechtsstreit um Steuern für KunstwerkeUrs Schwarzenbach steckt vor Gericht eine weitere Niederlage ein
Das Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde der Eidgenössischen Zollverwaltung (EVZ) teilweise gutgeheissen. Das könnte den Kunstsammler mehr als eine Million kosten.

Im Januar 2019 hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass der Kunstsammler und Hotelbesitzer Urs Schwarzenbach Einfuhrsteuern in der Höhe von 10,8 Millionen Franken und Verzugszinsen in der Höhe von 2,4 Millionen Franken zu bezahlen habe.
Darüber beschwerte sich die EVZ beim Bundesgericht und forderte zusätzlich weitere 928'000 Franken an Einfuhrsteuern und 209'000 Franken an Verzugszinsen. Diese Forderung betraf insgesamt sieben Kunstwerke, deren Fall von der Vorinstanz als verjährt betrachtet wurde. Das Bundesgericht beurteilte dies anders und überwies ihn zur Neubeurteilung an das Bundesverwaltungsgericht zurück.
Forderung doch nicht verjährt
Dieses kam der EVZ-Beschwerde nun teilweise nach, wie aus dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil hervorgeht. Auf der Grundlage, dass der Fall dieser sieben Kunstwerke nicht mehr als verjährt gilt, kam das Bundesverwaltungsgericht jetzt auch hierbei zum Schluss, dass Schwarzenbach sie unrechtmässig durch eine Galerie per Verlagerungsverfahren in die Schweiz geschafft hatte und damit Einfuhrsteuern umging.
Die Höhe der Forderungen, welche zusätzlich anerkannt wurden, sowie die Verfahrenskosten werden vom Gericht allerdings nicht publiziert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Jahrelanger Konflikt mit Zollverwaltung und Steuerbehörden
Schwarzenbach steht seit mehreren Jahren in Konflikt mit der Eidgenössischen Zollverwaltung sowie mit den Steuerbehörden von Bund und Kanton Zürich. Dem Sammler wird vorgeworfen, Kunstwerke illegal in die Schweiz eingeführt zu haben. Zudem soll er im grösseren Stil mit Kunstwerken gehandelt haben, ohne diese Tätigkeit zu deklarieren.
Höhepunkt der Auseinandersetzung war die Razzia in seinem Nobelhotel Dolder im März 2017, bei der die Behörden rund 30 Werke beschlagnahmten, die in den Hotelräumen ausgestellt waren. Ende letzten Jahres verhinderte der Hotelbesitzer und Kunstsammler deren Zwangsversteigerung durch eine superprovisorische Verfügung. Weil Schwarzenbach die Frist zur Bezahlung eines Kostenvorschusses verpasste, wurde diese im Februar aber hinfällig.
SDA
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