«Uns geht es mit der Initiative nicht um die Ehedefinition»
CVP-Chef Gerhard Pfister fordert eine neue Parlamentsdebatte zur Abschaffung der Heiratsstrafe – und gibt sich kompromissbereit.

Herr Pfister, ein historischer Entscheid des Bundesgerichts. Haben Sie ihn so erwartet?
Ich hatte in den letzten Tagen Anzeichen, dass das Bundesgericht unsere Beschwerdenargumente sehr ernst nimmt. Meine Hoffnung war entsprechend, und ich nehme den Entscheid erfreut zur Kenntnis.
Was gab Ihrer Ansicht nach den Ausschlag?
Mir liegt die schriftliche Begründung noch nicht vor. Ausschlaggebend dürfte aber die Kombination von einem derart knappen Abstimmungsausgang und einer derart gravierenden Falschinformation im Abstimmungsbüchlein gewesen sein. Es ist für das Vertrauen in die direkte Demokratie entscheidend, dass man eine solche Abstimmung wiederholt.
Kann es das Vertrauen in unser Abstimmungssystem nicht auch erschüttern, wenn plötzlich Volksabstimmungen wiederholt werden müssen?
Das ist ein gewisses Dilemma, das räume ich ein. Hier war nun aber das Ausmass der Fehlinformation so gross, dass eine Nichtwiederholung noch schlimmer gewesen wäre. Der Fehler ist passiert, ein erneuter Urnengang ist die bestmögliche Korrektur dieses Vertrauensverlustes.
Müsste dann nicht auch die sehr knapp angenommene Unternehmenssteuerreform II (USR II) wiederholt werden? Der Bundesrat stellte im Abstimmungsbüchlein kurzfristige Steuerausfälle von knapp 100 Millionen Franken in Aussicht, tatsächlich waren es aber Milliardenausfälle.
Bei der USR II musste sich der Bundesrat auf Prognosen stützen, auf die wahrscheinlichsten Folgen jener Vorlage. Bei der Heiratsstrafe ging es hingegen schlicht darum, die Faktenbasis darzustellen. Und das ist gründlich misslungen.
Das Bundesgericht hielt aber fest, die Abstimmungserläuterungen zur USR II hätten dem Stimmbürger keine korrekte Meinungsbildung ermöglicht.
Die USR II war im Gegensatz zur Heiratsstrafe zum Zeitpunkt der Klage in Kraft. Eine Annullierung hätte zu grosser Rechtsunsicherheit geführt. Das ist meines Erachtens ein grosser Unterschied. Aber für eine ausführlichere Einschätzung muss man die schriftliche Begründung des heutigen Urteils abwarten.
Wie geht es nun weiter?
Wir fordern eine neue Botschaft des Bundesrats zu unserer Initiative. Dann muss sich das Parlament nochmals mit der Vorlage befassen. Denn auch in den Räten lautete ein wichtiges Argument der Gegner, von dieser Initiative wären nur 80'000 Personen betroffen. Wir müssen dem Parlament ermöglichen, im Lichte der neuen Fakten nochmals darüber zu beraten.
Das Parlament hat wie der Bundesrat die Initiative zur Ablehnung empfohlen. Daran dürfte sich auch mit der neuen Ausgangslage nichts ändern.
Das Parlament sollte sich gut überlegen, ob es angesichts des überaus knappen Volksentscheids und der Annahme durch eine Mehrheit der Kantone nochmals Nein sagen möchte. Sogar mit falschen Zahlen hatte diese Initiative sehr gute Chancen, und mit richtigen Zahlen sind ihre Aussichten nochmals besser. Zudem kann man im Parlament auch die Frage eines direkten Gegenvorschlags wieder auf den Tisch bringen.
Kritisiert wurde die Initiative auch wegen des Passus, der die Ehe als Lebensgemeinschaft von Mann und Frau definiert – und damit die Ehe für alle ausschliesst. Halten Sie an dieser Definition fest?
Die CVP selbst hat im Ständerat einen direkten Gegenvorschlag eingebracht, bei dem auf diesen Passus verzichtet wird. Uns geht es mit der Initiative nicht um die Ehedefinition, sondern um die Beseitigung einer Diskriminierung.
Worauf setzt die CVP denn nun – auf die Initiative oder auf den Gegenvorschlag ohne die Ehedefinition?
Wenn es den Gegnern nur um die Ehedefinition geht, bin ich durchaus bereit, über sie zu diskutieren. Aber werden dann die Gegner der Abschaffung der Heiratsstrafe zustimmen? Das glaube ich nicht. Wir warten nun zunächst die bundesrätliche Botschaft und die Parlamentsdebatte ab. Und dort sind primär die Gegner gefordert, die das Anliegen mit teils fadenscheinigen Argumenten bekämpft hatten.
Wäre es nicht an der Zeit, die Individualbesteuerung einzuführen, als weiter für die Abschaffung der Heiratsstrafe zu kämpfen?
Nein, denn die Individualbesteuerung würde den administrativen Aufwand enorm vergrössern. Das wäre keine zeitgemässe Verbesserung, sondern eine Verschlechterung. Zudem würde die massive Diskriminierung der Ehe bei der AHV nicht beseitigt. Für mich persönlich ist das noch wichtiger, dass wir endlich Ehepaaren zwei volle Renten zukommen lassen und nicht nur eineinhalb.
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