«Unbefangene Beurteilung» im Fall Bierdusche
AL-Kantonsräte wollten in einer Anfrage wissen, ob bei den Untersuchungen von Fehrs Bierdusche alle Regeln eingehalten wurden. Nun antwortet der Regierungsrat.

Die Bierdusche für den Zürcher Regierungsrat Mario Fehr (SP) hat mittlerweile auch den Gesamtregierungsrat beschäftigt. Dieser musste zum Vorfall Stellung nehmen. Das Resultat: Keine übertriebene Ermittlung. Bei jedem anderen Bier-Opfer wäre die Polizei im gleichen Umfang tätig geworden.
Ein Besuch der Schützenwiese Winterthur im Mai 2017 endete für den Zürcher Sicherheitsdirektor Mario Fehr unerfreulich: In der Stadionbar wurde er mit Bier überschüttet. Der Plastikbecher traf seinen Kopf, die Kleider wurden durchnässt. Fehr trat den Rückzug an, verliess Libero-Bar und Stadion und erstattete einige Tage später Strafanzeige bei der Kantonspolizei. Im April diesen Jahres gelangte die Bierdusche in die Schlagzeilen: Fehr habe die Kantonspolizei angewiesen, den Fall mit übermässigem Aufwand zu verfolgen, so der Vorwurf. Die Polizei dementierte.
Auch die AL-Kantonsräte Markus Bischoff und Manuel Sahli wurden misstrauisch. Eigentlich untersuche doch die Stadtpolizei Winterthur Fälle von Tätlichkeiten und Sachbeschädigung, falls diese auf dem Gebiet der Stadt Winterthur passierten. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb die Kantonspolizei ermittelt habe, schreiben sie in ihrer Anfrage an den Regierungsrat. Sie vermuten ebenfalls, dass bei den Ermittlungen gegen Fehrs Angreifer andere Regeln galten als in «normalen» Fällen.
Keinen «Ermittlungsauftrag» gegeben
Der Gesamtregierungsrat streitet diese Vorwürfe jedoch ab. In seiner Antwort, die am Donnerstag publiziert wurde, schreibt er, dass alles seine Richtigkeit gehabt habe. Die Ermittlungen seien von der Kantonspolizei durchgeführt worden, weil Fehr die Strafanzeige bei der Kantonspolizei aufgegeben habe - nicht bei der Stadtpolizei. Die Stadtpolizei habe den Fall somit keineswegs auf Geheiss von «oben» an die Kantonspolizei weitergegeben. Bei der Stadtpolizei sei gar nie eine Anzeige eingegangen.
Es stimme auch nicht, dass der Sicherheitsdirektor einen «Ermittlungsauftrag» erteilt habe, schreibt der Regierungsrat. Der Ermittlungsaufwand im vorliegenden Fall sei «nicht aussergewöhnlich». Hätte eine Privatperson eine entsprechende Anzeige gemacht, hätte die Kantonspolizei genau gleich ermittelt.
Der Becherwerfer wurde schliesslich durch den «Sonntags-Blick» enttarnt: Es handelte sich ausgerechnet um den Sohn einer Thurgauer SP-Regierungsrätin. Fehr zog seine Anzeige schliesslich zurück. Er wolle den beruflichen Werdegang des jungen Mannes nicht durch ein Strafverfahren gefährden.
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