Tramführerin vom Hauptvorwurf entlastet
Eine Frau wurde beim Paradeplatz mit einem Fuss in einer Tramtüre eingeklemmt und mitgeschleift. Die verantwortliche Tramführerin aus Regensdorf wurde nun auch vom Obergericht vom Hauptvorwurf entlastet.

Am 29. November 2013 wurde eine Passantin beim Paradeplatz von einem Tram mitgeschleift. Das Zürcher Obergericht hat die Tramführerin nun vom Hauptvorwurf freigesprochen.
Keystone
Eine heute 49-jährige Tramführerin aus Regensdorf kann aufatmen: Die Beschuldigte wurde vom Hauptvorwurf des Nichtbeherrschen des Fahrzeugs auch vom Zürcher Obergericht freigesprochen. Dies zum Unwillen der Untersuchungsbehörden, welche gegen ein erstinstanzliches Urteil des Bezirksgerichts Zürich vom Juni 2015 Berufung eingelegt hatte.