Erfolg am Bundesgericht für Seedamm-Center
Von der A3 soll eine Hochbrücke zum Seedamm-Center in Pfäffikon SZ gebaut werden. Eine benachbarte Firma geht auf mehreren Wegen dagegen vor. Am Bundesgericht ist sie jetzt mit einer Beschwerde gescheitert.

Direkt von der Autobahn ins Seedamm-Center in Pfäffikon fahren: Diese Möglichkeit ist nach einem Urteil des Bundesgerichts näher gerückt. Die Beschwerde einer benachbarten Grundstückeigentümerin des Einkaufszentrums gegen die geplante Hochbrücke haben die Richter abgewiesen, wie aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hervorgeht. Die Beschwerde richtete sich gegen eine angebliche Verfügung des Bundesamts für Strassen (Astra).
Das Astra ist Grundeigentümerin eines Teilgebiets, auf dem die Hochbrücke zu stehen kommen soll. Es ist aber nicht Bauherrin. Das Schreiben besagte, dass die Bauherrin, die Seedamm Immobilien AG, beim Astra eine Nutzungsbewilligung und -vereinbarung abschliessen müsse. Ansonsten stimme das Astra dem Bauvorhaben zu.
Die Beschwerdeführerin verlangte, dass die Verfügung aufzuheben sei. Der Sachverhalt sei unzutreffend dargestellt, so die Beschwerdeführerin. Sie fordert Aktenbeizug und Sachverhaltsfeststellungen durch das Gericht.
Kantonale Instanzen anrufen
Das Bundesverwaltungsgericht habe korrekt festgestellt, dass das Schreiben des Astra lediglich eine Stellungnahme und nicht eine Verfügung sei, sagt jedoch das Bundesgericht. Das Schreiben sei klar als Stellungnahme gekennzeichnet, heisst es im Urteil. Zwar halte die Beschwerdeführerin zu Recht fest, dass das Schreiben eine Einverständniserklärung zum Bauprojekt ist. Doch es würden weitere Voraussetzungen einer Verfügung fehlen, wonach dadurch etwa Rechte oder Pflichten begründet werden. Mangels zulässigem Anfechtungsobjekt könne das Gericht nicht auf die Beschwerde eintreten. Damit erübrigen sich auch die Rügen bezüglich Aktenbeizug und Sachverhaltsabklärung. Die Kosten von 3000 Franken werden der Beschwerdeführerin auferlegt. Über die Baubewilligung müssten die kantonalen Instanzen entscheiden.
Genau darum ist der Fall für das Seedamm-Center noch nicht abgeschlossen. Ob und wann die Hochbrücke gebaut werden kann, hängt von den kantonalen Instanzen ab. Die durch die Gemeinde Freienbach im Mai 2017 erteilte Baubewilligung wurde an den Regierungsrat weitergezogen. Gegen die Bewilligung waren damals drei Einsprachen eingegangen. Eine Antwort der Schwyzer Regierung steht auch jetzt noch immer aus.
Bauprojekt in der Pipeline
Die Hochbrücke ist für die Bauherrin ein wichtiges Projekt, um die Verkehrssituation zu entspannen. Sie plant einen Erweiterungsbau, der die Verkaufsfläche des Seedamm-Centers um über einen Drittel auf rund 40 000 Quadratmeter erhöhen würde. Die Gemeinde hat den Gestaltungsplan zwar im letzten Sommer genehmigt. Doch auch dagegen sind Einsprachen ans Verwaltungsgericht eingegangen. Schon 1998 hatte die Seedamm Immobilien AG ein erstes Projekt vorgestellt.
Erstellt: 17.10.2018, 21:11 Uhr
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