Türkische Botschaft revidiert Ankündigung zu Schweizer Bürgern
Die Türkei hat die Aufhebung der Ausreisestopps gegen sieben Schweizer Bürger angekündigt – doch das gilt womöglich nicht für alle Festgehaltenen.
Der türkische Botschafter in der Schweiz kündigte am Freitagmorgen an, dass die in der Türkei festgehaltenen Doppelbürger das Land bald verlassen könnten. Allerdings kam am Abend ein teilweiser Rückzieher. Die Botschaft teilte mit, dass von der Ankündigung nur Personen profitieren könnten, die von Administrativmassnahmen betroffen seien. Nicht mit einer baldigen Ausreise rechnen könnten hingegen schweizerisch-türkische Staatsangehörige, deren Festsetzung gerichtlich angeordnet worden sei. Präzise Zahlen konnte die Berner Vertretung der Türkei nicht nennen.
Diese Zeitung hatte publik gemacht, dass sieben schweizerisch-türkische Staatsangehörige und zudem mehrere Türken mit festem Schweizer Wohnsitz in der Türkei festgehalten werden. Ein Teil der Betroffenen soll mit der ebenfalls angekündigten Aufhebung des Ausnahmezustands am 18. Juli das Land verlassen können.
Doch nicht nur Doppelbürger sitzen fest. Das EDA hat auch Kenntnis von Türken mit Wohnsitz Schweiz, die in der Türkei entweder verhaftet wurden oder an der Ausreise gehindert werden. Dies, weil die türkischen Behörden sie der Bewegung von Prediger Fethullah Gülen oder kurdischen Gruppierungen zurechnen.
Sogar ein Baby betroffen
Die türkische Regierung macht Gülen für den Putschversuch verantwortlich, der sich am nächsten Sonntag zum zweiten Mal jährt. Zwischen 200 und 300 Menschen, mehrheitlich Zivilisten, kamen dabei ums Leben. Die Zahlen unterscheiden sich je nach Quelle.
Seither verfolgt die Türkei weltweit Gülen-Anhänger. Seit dem Juli 2016 wurden in der Türkei rund 77'000 angebliche Gülen-Anhänger festgenommen und 140'000 weitere aus dem Staatsdienst entlassen oder suspendiert – darunter Lehrer, Richter und Polizisten.
Rechtsstaatlich fragwürdig
Denunziationsaufrufen folgten auch Regierungsanhänger in der Schweiz. Sie meldeten angebliche Terroristen oder Terrorhelfer. Bei keinem der öffentlich bekannten Denunzierten aus der Schweiz ist bislang ein Bezug zu den Putschisten nachgewiesen worden.
Trotzdem wurden einzelne von ihnen und ihre Angehörigen nach der Einreise in die Türkei verhaftet. Gegen mehrere Personen mit Schweizer Wohnsitz laufen mittlerweile Strafverfahren, die rechtsstaatlich fragwürdig sind. Betroffen von den Ausreisesperren sind auch Kinder und aktuell sogar ein Baby. Sie leben zum Teil monatelang von einem Elternteil und anderen Angehörigen in der Schweiz getrennt. Die Türkei lässt bei Doppelbürgern keinen konsularischen Schutz zu, der schweizerischen Staatsangehörigen eigentlich zustehen würde.
Generell wartet in der Türkei ein Grossteil der Zehntausenden Inhaftierten auf ein Verfahren. Kritiker werfen Erdogan vor, den Putschversuch als Vorwand zu benutzen, um kritische Journalisten, prokurdische Oppositionelle und Menschenrechtsaktivisten mundtot zu machen. Die Pressefreiheit liege in der Türkei seit dem Juli 2016 «in Ketten», hatte die Menschenrechtsorganisation Amnesty International im Februar in Bern erklärt.
SDA/mch
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