Tiefere Einkommensgrenze für Prämienverbilligung im Kanton Zürich
Der Zürcher Regierungsrat senkt die Einkommensgrenzen für die Prämienverbilligung für das Jahr 2017 leicht.

Der Zürcher Regierungsrat senkt die Einkommensgrenzen für die Prämienverbilligung für das Jahr 2017 leicht. Ohne Anpassung würden zu viele Versicherte im Kanton Zürich in den Genuss von verbilligten Krankenkassenprämien kommen.
Anpassung nötig
Mindestens 30 Prozent der Versicherten und mindestens 30 Prozent der Haushalte mit Kindern müssen Anspruch auf Prämienverbilligung haben. Damit diese rechtliche Vorgabe erfüllt werden kann, senkt der Regierungsrat für 2017 die Einkommensgrenzen.
Ohne Anpassung würde die Bezüger-Quote 2017 bei geschätzten 33,5 Prozent zu liegen kommen, begründet er in einer Mitteilung vom Donnerstag diesen Schritt. Gemäss ersten Daten würde ohne Korrekturmassnahmen zudem auch der Kantonsbeitrag in der Höhe von 80 Prozent des Bundesbeitrages verfehlt.
Für Alleinstehende werden im nächsten Jahr die Einkommensgrenzen für die individuelle Prämienverbilligung im Kanton Zürich zwischen 18'100 und 38'400 Franken liegen. 2016 lagen sie zwischen 18'700 und 42'900 Franken.
Für Verheiratete und Alleinerziehende werden sie zwischen 24'000 (2016: 24'700) und 53'800 (62'900) Franken liegen. Die Vermögensgrenze bleibt bei 150'000 Franken für Alleinstehende respektive 300'000 Franken für Verheiratete und Alleinerziehende.
Stichtag für die Ermittlung der anspruchsberechtigten Personen ist der 1. April 2016. Der Kantonsbeitrag und die konkreten individuellen Verbilligungsbeiträge für das kommende Jahr werden vom Regierungsrat dagegen erst im Herbst festgesetzt, wenn sich die Höhe des Bundesbeitrages abschätzen lässt.
SDA/mcp
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