«Schlappe des Verwaltungsgerichts»Zuger Richterin arbeitet nach Kantonswechsel an 36 Urteilen weiter
Eine Zuger Richterin hat nach ihrem Kantonswechsel noch an 36 Urteilen mitgewirkt, ohne den Umzug ihrem Arbeitgeber mitgeteilt zu haben. Weil der Wohnsitz im Kanton eine Voraussetzung für das Richteramt ist, müssen nun möglicherweise einige Urteile wieder aufgerollt werden.