Stellenmeldepflicht: Seco zieht nach sechs Monaten positives Fazit
Mit der Einführung der Stellenmeldepflicht sei man auf Kurs, so das Seco. Ob dadurch die Zuwanderung eingedämmt wird, bleibe offen.

Vor einem halben Jahr hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) die in der Politik und bei Unternehmen höchst umstrittene Stellenmeldepflicht am Schweizer Arbeitsmarkt eingeführt. Das Seco zieht dazu ein positives Fazit. Offen bleibt, ob die Massnahme auch die von der Politik erhofften Auswirkungen, etwa zur Eindämmung der Zuwanderung, erfüllt.
«Das Parlament hat uns die Aufgabe erteilt, die Stellenmeldepflicht gesetzeskonform umzusetzen. Die Einführung verläuft planmässig», erklärte der Leiter der Direktion für Arbeit im Seco, Boris Zürcher, am Dienstag vor den Medien. Die IT-Systeme zur Online-Erfassung offener Stellen funktionierten gut und die notwendigen Überprüfungen bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) erfolgten rasch.
Seit Anfang Juli müssen Firmen, die offene Stellen von Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote von mindestens 8 Prozent besetzen möchten, diese vorab den RAV melden. Während fünf Tagen haben nur die auf den RAV registrierten Stellensuchenden die Möglichkeit, sich auf diese Stellen zu bewerben. Darüber hinaus haben die RAV die Möglichkeit, Stellensuchende zu vermitteln. Das Parlament hatte die Stellenmeldepflicht als EU-kompatible Umsetzung zur Masseneinwanderungsinitiative der SVP erarbeitet.
Starker Zuwachs der gemeldeten Stellen
Es gebe derzeit keine Hinweise, dass Firmen versuchten, die Stellenmeldepflicht zu umgehen, sagte Zürcher. Die Massnahme habe in der Wirtschaft Akzeptanz. Ein Indiz dafür sei etwa die starke Zunahme der von den Unternehmen bei den RAV gemeldeten offenen Stellen.
In den Monaten nach der Einführung der Stellenmeldepflicht wurden laut Seco jeweils zwischen 25'000 und 35'000 offene Stellen gemeldet. Davor pendelte dieser Wert um die 10'000er-Marke. Bei meldepflichtigen Berufen versechsfachte sich die Anzahl der gemeldeten Stellen sogar. Von der Stellenmeldepflicht sind besonders das Gast- und das Baugewerbe sowie die Produktion betroffen.
Ziele setzen
Ob hingegen die politischen Erwartungen mit der Stellenmeldepflicht erfüllt werden, könne man zum heutigen Zeitpunkt nicht sagen, machte Zürcher klar. Denn diese Erwartungen seien breit gefächert und erstreckten sich von der Senkung der Arbeitslosigkeit, über die bessere Nutzung des inländischen Arbeitskräftepotenzials bis hin zur Eindämmung der Zuwanderung.
Eine erfolgreiche Vermittlung von Stellensuchenden durch die RAV bedeute nicht, dass dies kausal auf die Stellenmeldepflicht zurückzuführen sei, gab Zürcher zu bedenken. Das Seco arbeite jedoch daran, in Zukunft der Politik weitere Informationen zu solchen Fragen bereitzustellen.
In einem ersten Schritt will das Seco bis im Oktober 2019 in einem Bericht aufzeigen, ob die Massnahmen der Stellenmeldepflicht im Sinne des Gesetzgebers umgesetzt wurden. Erst später soll in einer Machbarkeitsstudie nach Messgrössen zu politischen Wirkungszielen gesucht werden, die als Basis für künftige Studien dienen.
Hohe Bussen drohen
Ein Verstoss gegen die Stellenmeldepflicht, hat eine Anzeige zur Folge und kann ein Unternehmen teuer zu stehen kommen. Im Gesetz seien dazu Bussen von bis zu 40'000 Franken bei vorsätzlichen Vergehen vorgesehen, sagte Zürcher. «Allerdings sind uns bis heute keine solchen Anzeigen bekannt.»
Im Grundsatz habe der Gesetzgeber für die Umsetzung der Stellenmeldepflicht keine Kontrollen vorgesehen, jedoch hätten dies die Kantone gewünscht. Der Bundesrat will die Kantone bei den Kontrollen der Stellenmeldepflicht finanziell unterstützen.
SDA/sep
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