St. Gallen spricht Feuerverbot aus
Der Kanton St. Gallen reagiert auf die anhaltende Trockenheit: Ab sofort gilt ein Feuerverbot in Wäldern und in Waldesnähe für das ganze Kantonsgebiet.

Die wenigen Regentropfen haben keine Linderung gebracht: Die Trockenheit in den Wäldern ist nach wie vor extrem. Die Regierung des Kantons St.Gallen hat deshalb auf Antrag des Kantonalen Führungsstabs entschieden, ab sofort und bis auf Widerruf ein absolutes Feuerverbot in Wald und Waldesnähe zu verhängen. Der Kanton untersagt gleichzeitig den Wasserbezug aus kleineren Oberflächengewässern.
Damit gilt im ganzen Kanton ab sofort ein Feuerverbot und Feuerwerksverbot in Wald und Waldesnähe, das heisst bis zu einem Abstand von 200 Metern. Es ist generell untersagt, im Wald Feuer zu entfachen, heisst es in einer Mitteilung. Das Verbot betrifft auch die Nutzung von offiziellen Feuerstellen.
Die Abstände sind auch für Höhenfeuer einzuhalten. Verboten ist im ganzen Kantonsgebiet das Steigenlassen von Himmelslaternen, Ballonen mit Wunderkerzen, Glücks- und Wunschlaternen oder Kong-Ming-Laternen. Ebenfalls untersagt ist das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern und Rauchwaren. Das Verbot wird vom Sicherheits- und Justizdepartement verfügt. Personen, die das Verbot missachten, werden polizeilich verzeigt. Den Gemeinden ist es überlassen, strengere Vorschriften zu verfügen.
Der Kantonale Führungsstab hat indes entschieden, kein generelles Feuerwerksverbot zu beantragen. Die Lage wird aber weiter beobachtet und laufend beurteilt.
Einschränkung bei Wasserentnahmen
Das Amt für Wasser und Energie hat zudem die Wasserentnahme aus kleineren Oberflächengewässern verboten. Der Gemeingebrauch ist ab sofort untersagt. Wasserbezüger mit einer Konzession oder Bewilligung werden schriftlich informiert. Die Böden sind teilweise so trocken, dass der gefallene Regen komplett versickert und kein Wasser in den Gewässern angekommen ist. Deswegen konnten sich die Wasserpegel auch nicht erholen. Die Gemeinden sind für den Vollzug der Massnahmen verantwortlich.
Aus folgenden Gewässern darf weiterhin Wasser bezogen werden:
- - Bodensee
- - Zürich-Obersee
- - Walensee
- - Alpenrhein
- - Rheintaler Binnenkanal
- - Werdenberger Binnenkanal
- - Saarkanal ab Sargans
- - Seez ab Plons
- - Linthkanal
- - Sitter ab St. Gallen-Sittertal
Die Bevölkerung ist aufgerufen, mit dem Trink- und Brauchwasser sorgsam umzugehen und den Verbrauch aufs Notwendige zu beschränken. Auto waschen, Rasen- und Gartenbewässerung und das Füllen von privaten Schwimmbädern sind nach Möglichkeit zu unterlassen. Konkrete Einschränkungen erlassen bei Bedarf in ihrem Gebiet die örtlichen Behörden oder die jeweiligen Wasserversorgungen. Es wird empfohlen, die Laufbrunnen abzustellen oder im Durchfluss zu verringern.
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