Gemeinden und die MaskenpflichtSozialhilfebezüger erhalten Gratismasken
Die Maskenpflicht in Bus und Zug kann teuer werden. Die Gemeinden am Zürichsee übernehmen die Kosten für Bedürftige in der Regel. Zum Teil gehen sie noch weiter als empfohlen.

Aufgestellt hat die Forderung eine linke Partei. Die Juso haben kurz nach dem Bundesratsbeschluss zur Maskenpflicht im ÖV verlangt, dass Menschen, die wenig zum Leben haben, nicht auch noch für Masken aufkommen müssen. Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (Skos) hat die Erstattung des Gesichtsschutzes für Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger ebenfalls in ihre Empfehlungen aufgenommen. Dabei gilt wörtlich: «Die Skos empfiehlt, dass für Sozialhilfe beziehende Personen, die den öffentlichen Verkehr nutzen müssen – dazu zählen Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren, Arbeitnehmende, Teilnehmende an Massnahmen zur beruflichen und sozialen Integration, medizinische und therapeutische Termine –, die Kosten für die Masken als grundversorgende situationsbedingte Leistung übernommen werden.»
Wie sieht es in der Region aus? Verantwortlich für die Sozialhilfe sind die Gemeinden. Küsnacht hat diese Woche eine Mitteilung verschickt. Die Betonung liegt darin auf dem Wort «müssen». Wenn die Sozialhilfebezüger belegen können, dass sie den ÖV nutzen müssen, erhalten sie maximal 30 Franken pro Monat für Masken. Berechtigt sind alle gemäss der Skos-Regel. Die Masken kaufen müssen sie selber. Gegen das Vorweisen einer Quittung erhalten sie das Geld zurückerstattet. Eine Umfrage zeigt: Die Empfehlungen der Skos stossen in den bürgerlich dominierten Gemeinden auf offene Ohren. Alle 20 Gemeinden und Städten haben geantwortet. Selber in die Tasche greifen müssen die Sozialhilfebezüger nur in Herrliberg. Hingegen gilt hier, dass Einwohnern, die Ergänzungsleistungen beziehen, gegen Vorweisung der Quittung die Masken rückvergütet werden.
«Situationsbedingte Leistung»
In der Regel gilt eine «situationsbedingte Leistung». Der Betroffene muss also einen Bedarf geltend machen, danach wird abgeklärt, ob der Maskeneinkauf auch verhältnismässig ist. Bei dieser Regelung ist keine fixe Obergrenze festgelegt. Es ist aber davon auszugehen, dass sie eher bei weniger als 30 Franken pro Monat liegt. Solche Regeln kennen Zollikon, Oberrieden, Männedorf, Langnau und Kilchberg. Oetwil, Meilen, Horgen, Wädenswil, Hombrechtikon und Stäfa verweisen generell auf die Empfehlung der Skos. In der Praxis dürften diese Modelle ähnlich aussehen.
Mehrere Gemeinden im Bezirk Meilen wenden das gleiche Modell wie Küsnacht an. In Uetikon, Erlenbach und Zumikon überweisen die Sozialdienste ihren sogenannten Klienten bis zu 30 Franken pro Monat. In Zumikon und Uetikon gibt es gar eine Pauschale von 30 Franken ohne Quittung. Ziel sei es, den administrativen Aufwand kleinzuhalten, betont Thomas Kauflin, Gemeindeschreiber von Zumikon. Der Bedarf ist offenbar ausgewiesen. So sagt Natascha Harder, stellvertretende Gemeindeschreiberin von Uetikon: «Viele unserer Klienten haben regelmässige Arztbesuche, arbeiten auf dem ersten Arbeitsmarkt oder sind einem Arbeitsintegrationsprogramm zugeteilt. Sie sind auf den öV angewiesen.» Am linken Seeufer hat sich Thalwil für das 30-Franken-Modell entschieden. Auf den administrativen Aufwand verweist auch Rüschlikon. Bei ausgewiesenem Bedarf werden die Masken direkt gratis abgegeben, sagt Gemeindeschreiber Benno Albisser.
Von 16 bis 39 Franken
Am weitesten geht die Stadt Adliswil. Sofern die Betroffenen tatsächlich auf den öffentlichen Verkehr angewiesen seien, erhielten sie 39 Franken zusätzlich pro Monat, wie Sozialvorsteher Renato Günthardt (SVP) sagt. Genau gerechnet hat Richterswil. Gemeindeschreiber Roger Nauer lässt sich so zitieren: «Arbeitstätige brauchen für ein 100-Prozent-Pensum rund 20 Masken à 80 Rappen. Das entspricht 16 Franken pro Monat. Also finanzieren wir auch die Masken für Personen, die einen Deutschkurs oder Arbeitsprogramme besuchen mit maximal 16 Franken pro Monat.»
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