Sozialdetektive können in Zürich weiterhin ermitteln
Die Zürcher Gemeinden können weiterhin Sozialdetektive einsetzen, um Sozialhilfemissbrauch zu bekämpfen. Dies hat der europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden.

Das Urteil des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, in welchem kürzlich eine private Unfallversicherung wegen einer Observation durch einen Privatdetektiv gerügt wurde, hat keinen Einfluss, sagt der Regierungsrat.
In einer dringlichen Anfrage hatten sich SVP- und FDP-Kantonsräte erkundigt, ob vom Strassburger Urteil auch der Kanton und die Gemeinden betroffen seien und ob diese ihre Praxis ändern müssten. Der Regierungsrat sieht gemäss seiner Antwort, die am Donnerstag veröffentlicht wurde, keinen Handlungsbedarf für den Kanton.
Denn anders als im Fall der privaten Unfallversicherung mit dem Unfallversicherungsrecht des Bundes bestehe mit dem kantonalen Sozialhilfegesetz SHG eine ausreichende Rechtsgrundlage, hält die Regierung fest. «Der Einsatz von sogenannten Sozialhilfedetektiven ist weiterhin möglich.»
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