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Seeuferweg in Horgen für drei Monate gesperrt

Die Gemeinde Horgen verbreitert den Seeuferweg zwischen Ortsmuseum und Schiffsteg von 1.9 auf 3 Meter.
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Die Konflikte waren jeweils vorprogrammiert: Auf der Seeuferwegverbindung zwischen dem Ortsmuseum Sust und dem Schiffsteg in Horgen kamen sich Fussgänger und Velofahrer immer wieder in die Quere. Der Seeuferweg entlang der Bahnlinie ist schlicht zu schmal für das hohe Fussgänger- und Fahhradfahrer-Aufkommen.

«Insbesondere an schönen Tagen besteht eine hohe Nutzung», schreibt die Gemeinde in einer Mitteilung. Der Fussgängersteg sei für diese hohe Belastung zu schmal ausgebaut, heisst er weiter. Nun reagiert die Gemeinde. Ab dem kommenden Montag ist die Seeuferverbindung für drei Monate gesperrt. Der gegenwärtig rund 1.90 Meter breite Seeuferweg–Suststeg zwischen der Passerelle am Bahnhof und dem Ortsmuseum Sust wird auf 3 Meter verbreitert.

Neuer Zaun vorgesehen

Zur Gewährleistung der Seewegverbreiterung wird die bestehende Betonplatte seeseits ergänzt. Die neue 1.60 bis 2.30 Meter breite und 20 Zentimeter dicke Stahlbetonplatte lagert sowohl auf der bestehenden Ufermauer als auch auf sechs neuen seeseitigen Bohrpfählen im Abstand von rund acht Metern. Zur Gewährleistung der Absturzsicherheit wird seitlich an der Fahrbahnplatte ein 1.30 Meter hohes Geländer montiert.

An der bestehenden Ufermauer seien Instandsetzungsmassnahmen, die vollständige Reinigung und das Neuverfüllen der Mauerwerksfugen vorgesehen, heisst es in der Mitteilung der Gemeinde weiter. Der bestehende Zaun entlang der Zuggeleise wird erneuert sowie die Grenzmauer instandgesetzt.

Umleitung während Umbau

Für die Fussgänger und Radfahrer, die den Abschnitt der Seeuferwegs nutzen wollen, wird während der gesamten Umbauphase bis Ende April eine Umleitung über die Unterführung, sprich die Passerelle beim Bahnhof und den Bahnübergang Sust eingerichtet.

Die Gesamtkosten für die Bauarbeiten, jedoch exklusive der Kosten für de Beleuchtung, sowie die technischen Arbeiten belaufen sich auf knapp 700 000 Franken. Diese anfallenden Kosten werden gemäss der geltenden Finanzierungsregeln des Kantons Zürich für Seeuferwege aufgeteilt. Zu 20 Prozent beteiligt sich die Gemeinde Horgen mit knapp 140 000 Franken sowie der Kanton mit knapp 560000 Franken an den Kosten der bevorstehenden Sanierung.