Verwaltungsgericht weist Beschwerde abSchwuler Kontrolleur zu Recht entlassen
Die VBZ haben einen Mitarbeiter weder gemobbt noch diskriminiert, als sie ihm gekündigt haben. Eher das Gegenteil ist der Fall.

Die Billettkontrolleure in Tram und Bus werden bei den VBZ «Kundenberater» genannt, was eine eher beschönigende Jobbeschreibung ist. VBZ-Kundenberater stehen allein schon aufgrund ihres Auftrags nicht zuoberst in der Beliebtheitsskala von Trampassagieren. Immer wieder werden die Streitereien im öffentlichen Verkehr zu Gerichtsfällen.
Im vorliegenden Fall geht es um einen Kundenberater, der laut den Gerichtsakten den Vorurteilen vollauf gerecht wird. Der 51-jährige Mann wurde im Jahr 2002 von den VBZ eingestellt, zuerst als Tramführer. 2012 wechselte er intern den Job und wurde Kundenberater. Allerdings war er für die Beratung nicht sonderlich geeignet. In schöner Regelmässigkeit beschwerten sich Kundinnen und Kunden über das Verhalten des Mannes. Laut, anmassend und vulgär sei er.