Schikanieren deutsche Zöllner Einkaufstouristen?
Weil ein Schweizer ein in Deutschland gekauftes Gipfeli bereits vor dem Grenzübergang gegessen hatte, musste er eine Busse zahlen. Der Zoll verteidigt sich.

Bruno B. ass vergangene Woche das wohl teuerste Gebäck seines Lebens. «Wir waren in Konstanz im Kaufland und kauften dort für rund 100 Euro ein», sagt B. gegenüber «20 Minuten».
Als er und seine Frau die Waren abstempeln wollten, fragte die Zollbeamte, ob sie denn alles dabeihätten. Dies bejahte B.. Dabei vergass er allerdings, dass er ein Gipfeli noch auf dem Parkplatz des Zollbüros gegessen hatte. Als die Zöllnerin dies bemerkte, sei sie ausfällig geworden. «Ich dachte, ich wäre bei der versteckten Kamera gelandet.» Obwohl das Gipfeli aus Deutschland eigentlich nur 45 Cent kostete, wurden dem St. Galler laut «TVO» 20 Euro vom Zoll in Rechnung gestellt.
B. ist wohl nicht der einzige, der schlechte Erfahrungen mit deutschen Zollbeamten gemacht hat. Mehrere Leser meldeten sich nach dem Bericht von «20 Minuten» und schilderten ähnliche Erlebnisse.
Alex von Hettlingen, Kommunikationsleiter des Schweizerischen Konsumentenschutzes, kann den Ärger der Betroffenen nachvollziehen: «Persönlich finde ich die Busse des Zolls einen übertriebenen Formalismus.»
Ähnlich sieht es auch Dominique Roten, Kommunikationsleiter beim Konsumentenforum. Er glaubt, dass das Vorgehen des deutschen Zolls eine Reaktion auf den Einkaufstourismus ist: «Letztes Jahr zeigte sich der Konstanzer Bürgermeister sehr kritisch gegenüber den Einkaufstouristen und erwähnte, das man die Schweizer zwar gernhabe, es aber mit dem Einkaufstourismus ausarte.» So nerven sich immer mehr Konstanzer über die vollgestopften Wochenenden. Um dem regelmässigen Verkehrschaos Abhilfe zu schaffen, wurden nun Gratis-Parkplätze und Shuttle-Bus-Verbindungen eingerichtet.
Bis zu 30'000 Euro Bussgeld möglich
Werden Schweizer also gezielt an der deutschen Grenze schikaniert? Mark Eferl, Pressesprecher des Hauptzollamts Singen, verneint dies: «Die Zollbeamten schauen genau hin, um Steuerschäden für die Bundesrepublik Deutschland zu vermeiden.» Die Rechtslage sehe vor, dass die zur Ausfuhr angemeldete Ware in unverändertem Zustand auszuführen sind.
Diese Regelung gelte auch für Esswaren und Getränke. «Das Steuerbefreiungs- bzw. Erstattungsprinzip baut auf dem Verbrauch und Gebrauch der Waren im Ausland. Wenn sich jemand nicht daran hält, wird je nach Nettowarenwert ein Verwarngeld erhoben oder gar ein Bussgeldverfahren eingeleitet», so Eferl. Die Höhe des Bussgeldes kann dabei bis zu 30'000 Euro betragen. Zudem gebe es bei den Zollbeamten keine Toleranzgrenze.
Betrügerische Einkaufstouristen
Obwohl laut Eferl die Zahl der entlang der Schweizer Grenze festgestellten Zuwiderhandlungen in Relation zu den bearbeiteten Ausfuhrverfahren als gering anzusehen ist, war das nicht immer so. In der Vergangenheit sorgten aggressive und betrügerische Einkaufstouristen mehrfach für Schlagzeilen.
Einige Schweizer sammelten damals in deutschen Läden Kassenbons ein, die andere Kunden liegen gelassen hatten. Diese legten sie dann dem Zoll vor – und forderten so die Mehrwertsteuer zurück. Andere wiederum kauften für deutsche Freunde ein und sackten das Geld ein, obwohl die Ware in Deutschland blieb.
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