S-Bahn-Schubser zieht Fall an das Obergericht weiter
Ein Mann, der am Bezirksgericht Horgen wegen Gefährdung des Lebens zu einer stationären Massnahme verurteilt wurde, hat Rekurs eingelegt. Ein Privatkläger hat dagegen Beschwerde beim Obergericht eingereicht.

Die Mitteilung an das Bezirksgericht Horgen ist knapp. Im Auftrag seines Mandanten meldet der Verteidiger des S-Bahn-Schubsers Berufung gegen das Urteil des Gerichts vom 16. Juni an. Somit muss sich das Zürcher Obergericht mit dem Fall befassen. Der Mann wurde wegen Gefährdung des Lebens und diverser Sachbeschädigungen verurteilt. Am spektakulärsten war dabei ein Vorfall im Bahnhof Horgen Oberdorf. Der 54-Jährige hatte nach Auffassung von Staatsanwaltschaft und Bezirksrichtern einen ihm unbekannten Schüler gepackt und gegen eine einfahrende S24 gedrückt. Experten sagten, dass der Jugendliche durch die Aktion zwischen Zug und Perron hätte gelangen können. Dies führte zur Anklage wegen Gefährdung des Lebens. Ein Gutachter diagnostizierte beim Beschuldigten paranoide Schizophrenie und ein massives Alkoholproblem. Eine stationäre Behandlung hielt er deshalb für angebracht. Der Beschuldigte wurde als schuldunfähig beurteilt.