RTVG-Abstimmung: Kanton Zürich will nicht nachzählen
Der Regierungsrat sieht keinen Grund, das Resultat der Abstimmung über das Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) zu überprüfen.

Nach dem knappen Ergebnis der Abstimmung verlangten die Beschwerdeführer eine Nachzählung im Kanton Zürich. Einige begründeten dies mit angeblichen Unregelmässigkeiten bei der Auszählung in anderen Kantonen. Solche seien auch in Zürich nicht auszuschliessen. Ausserdem wurde geltend gemacht, die Gesetzesvorlage selbst sei verfassungswidrig.Nun hat der Regierungsrat alle sechs Beschwerden als unbegründet abgewiesen, soweit er überhaupt darauf eingetreten ist.
Es gebe keine Hinweise auf Unregelmässigkeiten bei der Auszählung im Kanton Zürich, schreibt der Regierungsrat in einer Mitteilung vom Freitag. Blosse Mutmassungen genügten nicht, um Zweifel an einer korrekten Durchführung der Abstimmungen aufkommen zu lassen.
Der Zürcher Regierungsrat sei nicht befugt, Nachzählungen in anderen Kantonen oder für die ganze Schweiz anzuordnen. Auch sei er nicht berechtigt, zu prüfen, ob eine eidgenössische Vorlage der Verfassung widerspreche, heisst es in der Mitteilung. Der Entscheid kann beim Bundesgericht angefochten werden.
SDA/ori
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