Beschwerde abgewiesenRayonverbot für Hooligan wird nicht gelockert
Nach dem «Skandalspiel von Luzern» macht die Polizei einem hartgesottenen GC-Fan etliche Auflagen. Er findet sie unverhältnismässig und wehrt sich dagegen bis vor Bundesgericht.

Das Spiel war bereits verloren, Luzern führte seit der 66. Minute mit 4:0 – und der Abstieg von GC stand bevor. Das war zu viel für eine Gruppe hartgesottener GC-Fans. Sie kletterte über die Abschrankungen in der Swissporarena und stürmte aufs Feld. Die Partie vom 12. Mai 2019 wurde abgebrochen, sie sollte als «Skandalspiel von Luzern» in die Sportgeschichte eingehen.
Die GC-Hooligans forderten von der eigenen Mannschaft die Trikots ein, derer sie aus ihrer Sicht nicht würdig waren. Mindestens einer der Hooligans hat die Gerichte bis heute beschäftigt, wie ein am Mittwoch publiziertes Urteil des Bundesgerichts zeigt.