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Oberwil-Lieli: Stadtpolizist macht Kontrolle in falschem Kanton

Der Polizist sei in der Gemeinde Oberwil-Lieli AG in ziviler Kleidung mit einem schwarzen Personenwagen unterwegs gewesen.
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Der ungewöhnliche Vorfall hat sich bereits am 20. Juni ereignet. Laut einer Mitteilung der Aargauer Staatsanwaltschaft hat der Polizist eines ausserkantonalen Polizeikorps zwischen 17.45 und 18.30 Uhr in Oberwil-Lieli mehrere Autos kontrolliert, unter anderem einen dunkelblauen Mercedes ML bei der Einmündung Sädelstrasse/Im Rebacher.

Beim Polizisten handelt es sich um einen 34-jährigen Schweizer. Er war in ziviler Kleidung mit einem schwarzen Personenwagen, Skoda Octavia Combi, unterwegs. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten hat gegen den Mann ein Strafverfahren wegen Amtsanmassung eröffnet. Die Aargauer Kantonspolizei (Telefon 062 835 80 26) hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht in diesem Zusammenhang Zeugen.

Polizist vom Dienst freigestellt worden

Laut Fiona Strebel, Mediensprecherin der Aargauer Staatsanwaltschaft hat der Mann die Kontrollen nicht im Dienst verübt. Ob er die Autos gezielt herausgepickt hatte und zum Motiv äusserte sie sich nicht.

Beim Beamten handelt es sich um einen Zürcher Stadtpolizisten, wie Stapo-Pressesprecher Michael Walker auf Anfrage sagt. Der Mann sei vom Dienst freigestellt worden, zum Motiv äusserte sich Walker ebenfalls nicht.

Gesetze regeln ausserkantonale Einsätzen

Ausserkantonale Kontrollen und Einsätze sind für Polizisten nicht per se verboten. So können Polizisten auf den Autobahnen auch Autos kontrollieren, die nicht auf dem eigenen Kantonsgebiet unterwegs sind. Laut dem Strassenverkehrsgesetz bilden die Kantone auf Autobahnen und Autostrassen Zuständigkeitsabschnitte, wobei die zuständige Autobahnpolizei auf ihrem Abschnitt unabhängig von den Kantonsgrenzen den Ordnungs- und Sicherheitsdienst und die polizeiliche Fahndung wahrnimmt.

Aber auch sonst können Polizisten ausserkantonal aktiv sein. Dies im Fall von so genannter Nacheile. Laut Strafprozessordnung darf ein Polizist in dringenden Fällen eine beschuldigte Person auf das Gebiet einer anderen Gemeinde oder eines anderen Kantons verfolgen und anhalten. Kommt es zu einer Verhaftung, muss die Person der örtlichen Behörde übergeben werden.