Gericht spricht von gezielter Diffamierung und medialer Hetze
Das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland verurteilte Bruno Hug und die «Obersee-Nachrichten» im Dezember wegen Persönlichkeitsverletzung. Die nun veröffentlichte Begründung spricht eine deutliche Sprache.

215 Seiten dick ist die Urteilsbegründung des Kreisgerichts Werdenberg-Sarganserland. Es geht um die Berichterstattung der Gratiszeitung «Obersee-Nachrichten» (ON) in den Jahren 2014 bis 2016. Die Artikel und Kommentare, die das Gericht untersuchte, befassten sich anhand von elf Fällen mit der Amtsführung der Kesb Linth und ihres Chefs, Walter Grob. Aber auch die Stadt Rapperswil-Jona war immer wieder Thema. Die Stadt und Walter Grob hatten denn auch wegen Persönlichkeitsverletzung geklagt und im vergangenen Dezember vom Kreisgericht weitgehend recht bekommen.