Die Villen müssen weg vom Wasser
Die geplante Villensiedlung Nuolen See hat das Bundesgericht vor drei Jahren gestoppt. Jetzt nimmt die Gemeinde Wangen einen neuen Anlauf. Wichtigster Unterschied: Die Häuser müssen 15 Meter Abstand vom See einhalten.

Grosses hatten die Gemeinde Wangen und die Kibag einst vor mit den zwei Kiesabbaubuchten in Nuolen am Obersee. 8500 Quadratmeter wollten sie aufschütten, um ein Wohnquartier für gehobene Ansprüche zu realisieren. Erst das Bundesgericht machte dem Vorhaben im Frühling 2015 ein Ende: Ein bestehendes Gewässer dürfe nicht für Bauzwecke aufgeschüttet werden, die Uferlinie müsse bestehen bleiben, lautete das Verdikt aus Lausanne.