Bruno Hug muss wegen angeblicher übler Nachrede vor Gericht erscheinen
Ein Treuhänder fühlt sich durch einen Artikel in den «Obersee-Nachrichten» in seiner Ehre verletzt. Die Staatsanwaltschaft hat die Vorwürfe untersucht und fordert, Bruno Hug zu einer Geldstrafe wegen übler Nachrede zu verurteilen.

Der Verleger und Stadtpräsidiumskandidat Bruno Hug (parteilos) muss sich vor Gericht verantworten. Er wird beschuldigt, in einem Artikel in den «Obersee-Nachrichten» (ON) den Treuhänder Pius Schätti aus Rapperswil-Jona in seiner Ehre verletzt zu haben. Auf die Anzeige desselben, der für die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) als Beistand tätig ist, erfolgt nun die Anklage durch die Staatsanwaltschaft Uznach. Die Anklageschrift liegt der «Zürichsee-Zeitung» vor. Am 20. Oktober findet in Uznach eine nicht öffentliche Vergleichsverhandlung statt, wie eine Nachfrage beim Kreisgericht zeigt.