Angebliches Justiz-Mobbing wird nicht untersucht
Ein Ostschweizer fühlte sich durch die St. Galler Justiz gemobbt und hat gegen drei Untersuchungsrichter, einen Strafrichter sowie einen Gerichtsschreiber Strafanzeige eingereicht. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde nun abgewiesen.

Ein Ostschweizer erstattete im April dieses Jahres gegen drei Staatsanwälte des Untersuchungsamts Uznach Strafanzeige wegen «vollendeten, vorsätzlich und bandenmässig begangenen Anklage- und Prozessbetrugs». Hintergrund der Anzeige bildete ein damals hängiges Strafverfahren gegen den Ostschweizer wegen Betrugs vor dem Kreisgericht Toggenburg. Das Untersuchungsrichteramt Uznach überwies die Anzeige an die St. Galler Anklagekammer, da ein Strafverfahren nur eröffnet werden darf, wenn die Kammer dazu Ja sagt. Die Anklagekammer erteilte jedoch die Ermächtigung zur Eröffnung einer Strafuntersuchung gegen die drei Staatsanwälte nicht.
Gericht als kriminell betitelt
Im Mai dieses Jahres stand der Ostschweizer wegen Betrugs vor dem Kreisgericht Toggenburg. Der Einzelrichter verurteilte den Mann zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten. Noch vor der Verhandlung hatte er dem Richter eine Erklärung ausgehändigt, worin er dessen Ausstand wegen Befangenheit verlangte. Sodann übergab er dem Richter eine Strafanzeige. Darin warf der Mann dem Richter und dem Gerichtsschreiber nebst Prozessbetrug auch Amtsmissbrauch, Bildung einer kriminellen Vereinigung sowie Justiz-Mobbing vor. Auch in diesem Verfahren erteilte die Anklagekammer keine Ermächtigung für die Eröffnung eines Strafverfahrens. Die Kammer befand auch hier, es seien keinerlei konkrete und hinreichende Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass sich die angezeigten Personen oder einzelne von ihnen in irgendeiner Weise strafrechtlich relevant verhalten haben könnten. Die Anzeigen müssten als mutwillig bezeichnet werden.
Offensichtlich aussichtslos
Der Ostschweizer gab sich nicht geschlagen und erhob gegen beide Entscheide der Anklagekammer Beschwerde ans Bundesgericht. Darin führte er unter anderem aus, die gesamte gegen ihn angezettelte Strafsache seitens der St. Galler Justiz sei ein Skandal, zumal er doch völlig unschuldig sei. Der zuständige Gerichtspräsident hat mit der Beschwerde kurzen Prozess gemacht. Er ist im vereinfachten Verfahren mangels hinreichender Begründung gar nicht darauf eingetreten und hat die Beschwerden als offensichtlich aussichtslos bezeichnet.
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