Gemeindeordnung ErlenbachNun fällt die Finanzkompetenz doch tiefer aus
Der Erlenbacher Gemeinderat ist auf massgebliche Einwendungen zur neuen Gemeindeordnung eingegangen. Bei der Forderung nach einer RGPK bleibt er hingegen hart.

Die Finanzkompetenz des Gemeinderats beim Liegenschaftenverkauf und -ankauf sowie die Organisation der Kommissionen wurden schon im Vorfeld der Vernehmlassung für die Totalrevision der Gemeindeordnung hitzig diskutiert. Acht Institutionen sowie fünf Personen haben in der Folge Einwendungen zur neuen Gemeindeordnung eingereicht.
Nun hat der Gemeinderat den überarbeiteten Entwurf veröffentlicht, und es zeigt sich, dass er den Kritikern in einigen Punkten entgegenkommt.
Je eine Million weniger
Dies ist etwa bei der Ausgabekompetenz des Gemeinderats beim Verkauf und Kauf von Liegenschaften der Fall. Diese fällt nun niedriger aus. Ursprünglich wollte der Gemeinderat beim Grundstücksverkauf bis 3 und beim Kauf bis 5 Millionen Franken selbst entscheiden. Aktuell sind es 1 und 2 Millionen: Bei höheren Beträgen entscheidet die Gemeindeversammlung. Nun hat der Gemeinderat die Kompetenzen beim Verkauf auf 2 und beim Kauf auf 4 Millionen Franken festgelegt.