AboNicht nur Baudenkmäler verdienen Schutz
Mit dem neuen Kulturerbegesetz, das am 1. Januar im Kanton St. Gallen in Kraft trat, können auch bewegliche Kulturgüter wie Kunst- und Gebrauchsgegenstände, archäologische Funde, historische Dokumente geschützt werden.

Mit dem neuen Kulturerbegesetz (KEG) soll neu auch bewegliches Kulturerbe unabhängig von der Verbundenheit mit einem denkmalgeschützten Gebäude geschützt werden. Bisher sind fast ausschliesslich unbewegliche Objekte als Kulturgüter geschützt worden, bewegliche Objekte lediglich als feste Ausstattung oder Zugehör zu einer Baute.Kulturgut ist gemäss Kulturerbegesetz identitätsstiftend, wenn es für das historische oder kulturelle Selbstverständnis der Bevölkerung oder eines Teils davon besondere Bedeutung hat oder dieses prägt.