Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Abo
Nicht nur Baudenkmäler verdienen Schutz

Kulturerbe? «Anna mit Maria» von Chrysostomos Vettiger. (links) Eisenplastik von James Licini vor dem Joner Eisenhof. (rechts)
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Mit dem neuen Kulturerbegesetz (KEG) soll neu auch bewegliches Kulturerbe unabhängig von der Verbundenheit mit einem denkmalgeschützten Gebäude geschützt werden. Bisher sind fast ausschliesslich unbewegliche Objekte als Kulturgüter geschützt worden, bewegliche Objekte lediglich als feste Ausstattung oder Zugehör zu einer Baute.Kulturgut ist gemäss Kulturerbegesetz identitätsstiftend, wenn es für das historische oder kulturelle Selbstverständnis der Bevölkerung oder eines Teils davon besondere Bedeutung hat oder dieses prägt.

Um diesen Artikel vollständig lesen zu können, benötigen Sie ein Abo.

Abo abschliessenBereits registriert oder Abonnent:in?Login