Neues Wassergesetz: Verein ergreift Referendum
Der Verein «Ja zum Seeuferweg» springt auf den Zug auf und ergreift ebenfalls das Referendum gegen das Wassergesetz.

Eine weitere Organisation wehrt sich gegen das vom Zürcher Kantonsrat am Montag beschlossene Wassergesetz. Der Verein «Ja zum Seeuferweg» ergreift das Referendum, wie er in einer Mitteilung schreibt. Er gesellt sich damit zu SP, AL, Grüne, GLP und EVP. Die Parteien hatten bereits unmittelbar nach der Abstimmung im Kantonsrat das Behördenreferendum eingereicht.
Die Ankündigung kommt nicht überraschend. Bereits während der mehrmonatigen Debatte um das Wassergesetz hatte der Verein diese Möglichkeit angedeutet. Er stört sich daran, dass sich SVP, FDP, EDU und CVP, welche die Gesetzesänderungen durchgeboxt haben, für den zusätzlichen Schutz vom Grundeigentum der Seeanstösser aussprechen.
Zugang wird erschwert
Es sei stossend, dass das Partikularinteresse einiger weniger Seeanstösser und Inhaber von Landanlagekonzessionen höher gewichtet werde als die Tatsache, dass Gewässer der Öffentlichkeit gehören und der Zugang dazu gewährleistet sein muss, heisst es in der Mitteilung des Vereins «Ja zum Seeuferweg». Der Bund schreibe vor, dass der Zugang zu den Gewässern in der ganzen Schweiz erleichtert werden müsse. Das neue Zürcher Gesetz solle aber, wenn es nach der bürgerlichen Mehrheit geht, den Zugang zum Wasser nicht erleichtern, sondern «regeln» beziehungsweise erschweren.
«Es braucht keine weiteren Regulierungen, sondern den politischen Willen das Strassengesetz endlich umzusetzen und den Seeuferweg zu bauen. Dazu verpflichtet das Strassengesetz den Kanton Zürich», sagt Julia Gerber Rüegg, Präsidentin des Vereins «Ja zum Seeuferweg». Der Verein strebe einen Seeuferweg an, der diesen Namen auch verdiene. Deshalb wollen man sich für die Rechte der Zürcher Bevölkerung am Wasser einsetzen.
Weitere Streitpunkte
Der Zugang zum Zürichsee ist nur ein Streitpunkt im neuen Wassergesetz. Weitere Streitpunkte sind zum Beispiel die festgeschriebene Möglichkeit von Teilprivatisierungen der Wasserversorgung. Die linken Parteien im Kantonsrat stören sich auch daran, dass im neuen Gesetz nur ein Minimum an Gewässerschutz vorgesehen sei. Sie hätten die ursprüngliche Gesetzesvorlage des Regierungsrats bevorzugt. Die Bürgerlichen setzten sich aber mit ihren abgeänderten Vorschlägen im Parlament durch.
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