Nationalität soll genannt werden, Migrationshintergrund aber nicht
Einstimmiger Kommissionsentscheid für Gegenvorschlag zu kantonaler SVP-Volksinitiative.

Die Polizeikorps im Kanton Zürich sollen in ihren Medienmitteilungen die Nationalität der mutmasslichen Täter nennen. Die kantonsrätliche Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit (KJS) befürwortet den Gegenvorschlag des Regierungsrats zur SVP-Volksinitiative «Bei Polizeimeldungen sind die Nationalitäten anzugeben» einstimmig. Die Initiative selbst wird abgelehnt.
Die kritischen Stimmen in der KJS seien dem Gegenvorschlag gefolgt, weil das Initiativkomitee in Aussicht gestellt habe, bei einer Zustimmung des Kantonsrats zum Gegenvorschlag die Volksinitiative zurückzuziehen. Dies teilt die KJZ am Freitag mit.
Der Gegenvorschlag zur kantonalen Volksinitiative «Bei Polizeimeldungen sind die Nationalitäten anzugeben» sieht vor, dass die Polizei zukünftig Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit der Täterinnen und Täter, Tatverdächtigen und Opfer bekannt gibt, sofern keine Gründe des Persönlichkeitsschutzes dagegen sprechen oder nicht die Gefahr besteht, dass die Personen identifiziert werden. Auf die Nennung eines allfälligen Migrationshintergrunds hingegen wird verzichtet.
Gemäss Empfehlungder Polizeikommandanten
Die KJZ war sich darüber mehrheitlich einig, dass es durchaus im öffentlichen Interesse ist, zu erfahren, welche Staatsbürgerschaft Personen haben, die verdächtigt werden, eine Straftat begangen zu haben. Sie beantragt deshalb dem Kantonsrat, dem Gegenvorschlag des Regierungsrates zuzustimmen.
Die Nennung von Alter, Geschlecht und Nationalität entspricht auch den Empfehlungen der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz. Mit ihrem Entscheid befürworte die Kommission eine einheitliche Lösung für alle Polizeikorps des Kantons Zürich, heisst es in der Mitteilung. Die Volksinitiative fordert, dass bei Polizeimeldungen Alter, Geschlecht und Nationalität bekannt gegeben werden müssen. Zusätzlich soll auf Anfrage auch ein Migrationshintergrund bekannt gegeben werden, soweit die Information verfügbar ist.
SVP entscheidet nach der Ratsdebatte über Rückzug
Die Zürcher Stadtpolizei gibt seit November 2017 die Nationalitäten in Polizeimeldungen nur noch auf Nachfrage bekannt. Das Stadtparlament hatte ein entsprechendes Postulat überwiesen, weil mit der Nationalitäten-Nennung suggeriert werde, dass sich eine Tat mit der Herkunft erklären lasse. Dies verdecke jedoch die eigentlichen Ursachen wie Armut, tiefes Bildungsniveau oder Drogensucht. Die kantonale SVP warf der Stadt daraufhin vor, sie betreibe «Zensurpolitik».
Wie die SVP des Kantons Zürich am Freitag mitteilte, wartet sie die Debatte zum Gegenvorschlag des Regierungsrats im Kantonsrat ab und entscheidet danach je nach Resultat über einen Rückzug der Initiative oder über die Beibehaltung der Initiative. In ihrer Medienmitteilung schreibt sie: «Der Gegenvorschlag des Regierungsrats ist ein Schritt in die richtige Richtung.» Insbesondere werde damit das Fehlverhalten der Stadtpolizei Zürich korrigiert und widerrufen.
Zieht sie die Initiative nicht zurück, würde dies bedeuten, dass der Bürger und die Bürgerin über die Initiative und den Gegenvorschlag abstimmen und bei einer Stichfrage präzisieren könnten, ob sie bei einem doppelten Ja die Initiative oder dem weniger weit gehenden Gegenvorschlag den Vorrang geben wollen. (sda)
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