Messerstecher muss elf Jahre in Haft
Am Mittwoch fand in Bülach der Prozess zum Tötungsdelikt in Wasterkingen statt. Die Staatsanwältin forderte eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren, der Verteidiger plädierte auf Freispruch.

Seinen Geburtstag hat sich der Beschuldigte bestimmt ganz anders vorgestellt. Am Mittwoch wurde der Montenegriner 52 Jahre alt. Ihm dürfte aber nicht nach feiern zumute gewesen sein. In Begleitung von zwei Polizisten betrat er gefesselt in Handschellen das Bezirksgericht in Bülach. Die Staatsanwaltschaft hat ihn wegen vorsätzlicher Tötung angeklagt. Dafür soll er die nächsten 15 Jahre in einer Justizvollzugsanstalt verbringen und danach für weitere 15 Jahre des Landes verwiesen werden.
Der Beschuldigte hat vor eineinhalb Jahren seine Ehefrau getötet. Eine Tat, die sich angekündigt hatte. Bereits vor acht Jahren musste die Polizei zum Haus in Wasterkingen ausrücken, weil ein Streit eskalierte. Bereits damals soll der Beschuldigte gegenüber seiner Frau Gewalt angewendet und Todesdrohungen ausgesprochen haben. Im darauffolgenden Jahr wurde erneut ein Notruf aus dem Haus abgesetzt, da der Mann bei einem Streit das Elternschlafzimmer verwüstete. «Das habe ich nicht gemacht», meinte der Beschuldigte am Mittwoch. Trotzdem wurde er mit einem Rayonverbot belegt und wohnte danach eine Zeit lang bei seinem Bruder. Er stellte beim Bezirksgericht Bülach sogar einen Antrag für die Scheidung, zog diesen aber zurück und lebte danach wieder bei seiner Frau und seinen vier Kindern im 570-Seelen Dorf.
Wenig Geld und gesundheitliche Probleme
Der Beschuldigte ist auf Medikamente angewiesen. Er leidet an Epilepsie und musste sich aufgrund eines Gehirntumors bereits fünf Operationen am Kopf unterziehen. Die Spuren sind klar ersichtlich. Über den Schädel des 52-Jährigen zieht sich eine riesige Narbe. Seit im Jahr 2005 die Diagnose gestellt wurde, konnte der ehemalige Offizier in der serbischen Armee dann auch nicht mehr arbeiten.
Aufgrund der gesundheitlichen Probleme wollte der Familienvater oft ihn Ruhe gelassen werden und zog sich zurück. Keine einfache Situation für seine Frau. Sie fühlte sich ausgenutzt. Dies und die schlimmer werdenden Geldprobleme führten immer wieder zu Konflikten zwischen dem Ehepaar.
An einem Abend im Oktober 2017 rastete die damals 45-jährige Frau dann aus. Sie schrie ihren Mann in der Küche an. Dabei soll sie ihm auch gegen den Kopf geschlagen haben. «Ich verlor die Kontrolle», sagt der Beschuldigte. Er behändigte sich eines Messers und stach mehrmals auf seine nun wehrlose Frau ein. Sie verstarb letztlich nach einem Stich ins Herz noch vor Ort.
Verteidiger plädierte auf Freispruch
Der jüngste Sohn, zum Tatzeitpunkt gerade mal 12 Jahre alt, musste alles mit ansehen und versuchte seine verletzte Mutter noch zu retten. «Das ist an Tragik kaum zu überbieten», sagt die Staatsanwältin. «Einfach nur schrecklich», meint gar der Verteidiger. Trotzdem forderte er am Mittwoch einen Freispruch für seinen Mandanten. Der Grund: Der 52-jährige sei aufgrund seiner Krankengeschichte und dem Tathergang schuldunfähig. «Gibt es dennoch einen Schuldspruch, dann viel eher wegen Totschlags und nicht wegen vorsätzlicher Tötung.» Der Beschuldigte habe im Affekt gehandelt und habe unter grosser seelischer Belastung gestanden. Laut Verteidiger, sei zudem von einer Landesverweisung abzusehen. «Mein Mandant hat keine Verwandte mehr in seiner Heimat. Zu seinen Brüdern in der Schweiz pflegt er aber einen guten Kontakt.» Die Voraussetzungen eines persönlichen Härtefalls seien somit erfüllt.
Das Gericht folgte vermehrt den Anträgen der Staatsanwältin und sprach den Beschuldigten wegen vorsätzlicher Tötung schuldig. Dafür wird er mit einer Freiheitsstrafe von elf Jahren bestraft. Danach wird der Montenegriner für weitere zehn Jahre des Landes Verwiesen.
Fehler gefunden?Jetzt melden.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch