Vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen
Ein heute 70-Jähriger soll vor rund 20 Jahren in einem Wäldchen im Bezirk Meilen ein Mädchen auf dem Schulweg vergewaltigt haben. Für eine Verurteilung fehlen eindeutige Belege, fand das Bezirksgericht Meilen.

Was sich in den 1990er-Jahren in einem Wäldchen in einer Gemeinde am rechten Zürichseeufer tatsächlich abgespielt hat, wird wohl nie ans Tageslicht kommen. An der Urteilseröffnung am Bezirksgericht Meilen sprach der Vorsitzende am Mittwoch von einem «klassischen Vieraugendelikt», also einer Tat ohne Zeugen. Denkbar ist somit, dass der Beschuldigte tatsächlich der Täter war – oder aber, dass sich das mutmassliche Opfer irrt.