Streit um entlassene Meilemer Kantorin ist beigelegt
Die reformierte Kirchenpflege Meilen und ihre ehemalige musikalische Leiterin haben einen Vergleich geschlossen. Die Auseinandersetzung um die Kündigung hatte zwei Gerichtsinstanzen beschäftigt.

Der Personalkonflikt strapazierte die Nerven der Involvierten während mehr als zwei Jahren: Im Oktober 2016 erhielt die langjährige Kantorin der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Meilen von ihrer Arbeitgeberin die Kündigung. Doch sie akzeptierte diese nicht und wehrte sich zuerst vor der Bezirkskirchenpflege und in zweiter Instanz vor dem Zürcher Verwaltungsgericht. Letzteres stufte die Kündigung im Juni dieses Jahres als nichtig ein. Zu den finanziellen Folgen seines Urteils machte das Gericht keine Angaben.
Der Ball lag damit bei der Kirchenpflege. Würde sie das Urteil akzeptieren – oder es gar ans Bundesgericht weiterziehen? Die neu gewählte Kirchenpflege mit dem ebenfalls neuen Präsidenten Andrea Picenoni wollte sich für einen Entscheid Zeit lassen. Inzwischen ist klar: Der Zwist ist beigelegt. Über Details geben beide Seiten keine Auskunft. Man habe einen Vergleich geschlossen und Stillschweigen vereinbart, so Picenoni.
Die Kirchenpflege kommuniziert die Beilegung des Konflikts mit sieben Zeilen. Diesen ist zu entnehmen, dass Kantorin Aurelia Weinmann-Pollack und die Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufgelöst haben. Es stehe nicht im Interesse der Parteien, die Rechtspflege weiterhin zu bemühen.
Ganz neue Töne
Das Communiqué schliesst mit versöhnlichen Worten: Die Kirchgemeinde dankt Weinmann-Pollack für ihr Engagement und wünsche ihr für ihren weiteren Weg alles Gute. Das sind angesichts der Vorgeschichte ganz neue Töne. Der Kirchenpflege der vergangenen Legislatur gelang es unter ihrem Präsidenten Ruedi Schwarzenbach nicht, den Konflikt mit der Kantorin einvernehmlich zu lösen.
Seinen Anfang hatte der Zwist vor drei Jahren genommen, als die Musikerin bat, vorübergehend einen der Chöre abzugeben. Dazu kam es aber nie. Stattdessen eskalierte ein Streit über den Grad und die Deklaration von Nebentätigkeiten. Als die Kündigung drohte, machten sich über 80 Chormitglieder für den Verbleib der beliebten Kantorin stark. Doch die Kirchenpflege insistierte und entschied sich für einen Neuanfang: Im September letzten Jahres stellte sie mit Ernst Buscagne einen neuen Kantor ein.
Das Vorgehen der alten Kirchenpflege wurde mehrfach gerügt. Schon die Bezirkskirchenplege hatte in der Kündigung verschiedene gravierende Fehler ausgemacht – ging aber in der Konsequenz daraus für die Musikerin zu wenig weit.
Keine Stellungnahme
Erst das Urteil des Verwaltungsgerichts brachte für Weinmann-Pollack Klarheit: Es stufte die Kündigung als nichtig ein. Damit hatte die Kirchgemeinde faktisch seit letztem September zwei Kantoren angestellt. Über die Entschädigung der ehemaligen Kantorin ist nichts bekannt.
Zu den finanziellen Folgen des Personalstreits nimmt die heutige Kirchenpflege keine Stellung. Der Konflikt hat die Kirchenpflege viel Geld gekostet. Licht ins Dunkel dürfte der Rechnungsabschluss 2018 bringen. (Zürichsee-Zeitung)
Erstellt: 14.09.2018, 17:00 Uhr
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