Horngegner setzen juristischen Kampf fort
Wer glaubt, der Zürichsee komme in Sachen Schiffshornen endlich zur Ruhe, der irrt. Die Horngegner decken die Kapitäne mit Anzeigen ein.

Ein Stäfner brachte vor zwei Jahren eine Tradition zu Fall. Kapitäne der Zürichsee-Schifffahrtsgesellschaft (ZSG) durften sich bis dahin mit einem viertelsekundenlangen Schiffshornen bei der An- und Abfahrt bemerkbar machen, um Kollisionen mit Booten oder Wassersportlern zu vermeiden.
Das Bundesamt für Verkehr hatte dieses Signal 2017 jedoch aufgrund der Meldung des Anwohners verboten. Seither wird bei Gefahr der gesetzlich vorgesehene Warnton angewendet. Dieser dauert vier Sekunden.