Gemeinde versäumt Unterschutzstellung von Liegenschaft
Die Gemeinde Männedorf entlässt eine private Liegenschaft am Kirchweg aus dem kommunalen Inventar schützenswerter Bauten. Der Entscheid dazu fiel nicht ganz freiwillig.

Weil der Gemeinde (im Bild das Gemeindehaus) während des Abklärungsprozesses der Schutzwürdigkeit Fehler unterlaufen sind, musste eine Liegenschaft kürzlich wieder aus dem Inventar entlassen werden.
Ist ein Gebäude von Bedeutung für die Öffentlichkeit, kann es unter Schutz gestellt werden. Die Kriterien hierfür sind im Planungs- und Baugesetz festgehalten. So muss ein Haus etwa Zeuge einer politischen, wirtschaftlichen, sozialen oder baukünstlerischen Epoche sein oder die Landschaft oder Siedlung, in der es steht, wesentlich mitprägen, damit es als schutzwürdig eingestuft wird.