Erlenbacher «Wutbürger» verurteilt
Weil er wiederholt Erlenbacher Gemeindeangestellte und Politiker verunglimpft hat, soll ein 78-Jähriger eine Strafe von 30'000 Franken zahlen. Die Richterin mahnt ihn eindringlich, mit seinen Angriffen aufzuhören.

30'000 Franken muss ein 78-Jähriger aus Erlenbach berappen. Zumindest wenn das Urteil des Bezirksgerichts Meilen wegen mehrfacher übler Nachrede rechtskräftig wird. Nach der Urteilsverkündigung will die Richterin noch etwas loswerden. «Übernehmen Sie endlich Verantwortung für Ihre Wut», sagt sie. Es gehe nicht, dass er weiter Gemeinderäte und Angestellte der Gemeinde Erlenbach verunglimpfe. Einige, wie Gemeindepräsident Sascha Patak (FDP), hätten gar nichts mit dem Grund zu tun, warum er eine solche Wut auf die Gemeinde habe.
Seit Jahren liegt der 78-Jährige im Streit mit der Gemeinde. Schon einmal wurde er verurteilt. Das Zürcher Obergericht auferlegte ihm 2012, neben einer bedingten Strafe wegen übler Nachrede, dass er bestraft würde, sollte er die Gemeinderäte weiter des Lügens bezichtigen. Doch nur einen Monat nach Ablauf der Probezeit der bedingten Strafe verschickte er an die Empfänger des Erlenbacher Newsletters ein Mail mit Vorwürfen. Darin bezeichnete er sich als Justizopfer und bezichtigte den Gemeinderat unter anderem, falsche Fakten zu schaffen.
«Erstunken und erlogen»
Die Einzelrichterin hat ihn am Donnerstag zu einer unbedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 250 Franken verurteilt. Dass seine Aussagen ehrenrührig seien, müsse ihm bewusst gewesen sein. Schliesslich sei er deswegen schon einmal verurteilt worden. Weiter muss er eine Busse von 2000 Franken zahlen. Dies, weil er gegen die amtliche Verfügung des Obergerichts verstossen hat. Er bezeichnete Teile eines Textes des frühere Gemeindepräsidenten als «erstunken und erlogen».
Keine Aussicht auf Besserung
Trotz der hohen Strafe kommt der Beschuldigte besser weg, als gefordert. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Busse von 8000 Franken wegen mehrfachen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen verlangt. Die Richterin sah aber nicht alles als erwiesen an, da die Verfügung ausdrücklich nicht sinngemäss ähnliche Äusserungen beinhaltet.
Tiefer fällt auch die Geldstrafe aus. Die Staatsanwaltschaft hatte 150 Tagessätze zu 320 Franken beantragt. Der Unterschied liegt also vor allem in der Höhe des Tagessatzes, was auf die unterschiedlich eingeschätzten Vermögensverhältnisse zurückzuführen ist.
Denn daran, dass die Taten schwerwiegend sind, hatte die Richterin keine Zweifel. Der Beschuldigte zeige keine Reue. «Es gibt keine Aussicht auf Besserung», hielt die Richterin dem 78-Jährigen vor. So habe er selbst gesagt, er müsse diese Äusserungen machen, da er sonst kaputt gehe. Also sei auch in Zukunft wieder mit ähnlichen Aussagen zu rechnen. Dem 78-Jährigen fehle jegliche Selbstkontrolle.
Abgelehnt hat die Richterin eine Forderung der Privatkläger, eine sogenannte Friedensbürgschaft. Sollte er weiter drohen und verunglimpfen, müsste er eine hohe Strafe zahlen. Doch das sei nur wegen den Ehrverletzungen nicht verhältnismässig, so die Richterin. Geäusserte Drohungen seien nicht Teil des Prozesses gewesen.
Der «Wutbürger» hat sich die Urteilsbegründung ruhig angehört und Notizen gemacht. So wie es ihm seine Anwältin geraten hatte. (Zürichsee-Zeitung)
Erstellt: 13.12.2018, 17:08 Uhr
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