Nach Kritik: Frist für Vernehmlassung verlängert
Die geplante Revision der Gemeindeordnung hat in Hombrechtikon hohe Wellen geworfen. Nun gibt der Gemeinderat der Bevölkerung mehr Zeit, um den ersten Entwurf zu begutachten.

Der Hombrechtiker Gemeinderat hat eine neue Gemeindeordnung entworfen, die er aufgrund kantonaler Vorgaben bis Ende 2021 anpassen muss. An einem Infoanlass hagelte es Kritik am ersten Entwurf: Von Entmachtung des Bürgers war die Rede. Unter anderem sollen die Finanzkompetenzen des Gemeinderats erhöht werden, die Sozialbehörde soll wegfallen, die Rechnungsprüfungskommission und die Schulpflege sollen verkleinert werden, und für Einbürgerungen soll nicht mehr die Gemeindeversammlung, sondern der Gemeinderat zuständig sein.
Geplante Änderungen wie diese stiessen auf wenig Gegenliebe. Zudem kam der Wunsch auf, die Vernehmlassungsfrist zu verlängern,um Parteien und Bürgern mehr Zeit zu gewähren. Sie hätten ursprünglich ihre Einwendungen bis am 16. Dezember einbringen sollen. Nun kommt der Gemeinderat dem Wunsch der Bevölkerung nach: Die Frist laufe jetzt bis am 14. Februar 2020, schreibt die Behörde in einer Mitteilung.
2021 an der Urne
Zudem betont der Gemeinderat, dass aus seiner Sicht Kompetenzverschiebungen innerhalb der Hombrechtiker Behörden wichtig seien. Erst damit könne der Gemeinderat die Verantwortung so wahrnehmen, wie es der Souverän von ihm erwarte. Es werde dadurch die Basis gelegt für eine zukunftsgerichtete Geschäftsabwicklung.
Der Gemeinderat wird den ersten Entwurf der neuen Gemeindeordnung auf der Basis der Vernehmlassungsantworten überarbeiten. Sie wird voraussichtlich Ende 2020 der vorberatenden Gemeindeversammlung vorgelegt. Danach folgt im ersten Halbjahr 2021 eine Urnenabstimmung. (miw)
Erstellt: 06.11.2019, 15:03 Uhr
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