Spanneralarm im BüroMann filmt Mitarbeitende auf WC
Ein 45-jähriger Mann filmte bei seinem Arbeitgeber mehrere Personen in einer gemischten Mitarbeitertoilette. Jetzt wurde er verurteilt.

Zum Motiv des deutschen Staatsangehörigen ist im Strafbefehl nichts vermerkt. Er wird aber gemäss Untersuchungsamt Uznach «wegen mehrfacher Verletzung des Geheim- und Privatbereichs durch Aufnahmegeräte» bestraft. Der Beschuldigte hatte Mitarbeitende auf einer gemischten Toilette seines Arbeitgebers gefilmt. Vier Frauen und zwei Männer sind davon betroffen – sie haben teilweise Zivilklagen eingereicht, die jedoch vom zuständigen Staatsanwalt auf den Zivilweg verwiesen wurden.
Der 45-Jährige hatte Ende April und Mitte Juli in der gemischten Mitarbeitertoilette seines Arbeitgebers eine Minikamera angebracht. Damit filmte er mehrere Personen, die sich zum fraglichen Zeitpunkt in der Toilette aufgehalten haben, wie es im Strafbefehl weiter heisst.
5000 Franken Geldstrafe
Das hätte der in der Region wohnhafte Mann lieber lassen sollen. Er wurde nun von der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen zu einer Geldstrafe in der Höhe von 5000 Franken verdonnert. Da gegen ihn keine Vorstrafen vermerkt seien, könne die Geldstrafe aber bedingt ausgesprochen werden. Wenn sich der Mann die nächsten zwei Jahre nichts mehr zuschulden kommen lässt, muss er die Geldstrafe nicht bezahlen.
Bezahlen muss er jedoch eine Busse in der Höhe von 1000 Franken. Zusammen mit anfallenden Gebühren und besonderen Auslagen muss er 1800 Franken an den Staat überweisen. Welchen Inhalts die Zivilklagen der betroffenen Mitarbeitenden sind, ist dem Strafbefehl nicht zu entnehmen.
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